EuGH-Urteil zum ›Recht auf Vergessen‹: Ein Fehler darf uns nicht ein Leben lang verfolgen
Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betreffend des ›Rechts auf Vergessen‹ gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland:
»Dass uns ein lange zurückliegender Fehltritt in unserem Leben nicht lebenslänglich im Netz begleiten und belasten darf, ist gut so. Der Gerichtshof hat nicht die Entfernung des Zeitungsartikels über die Zwangsversteigerung verlangt, sondern der Suchmaschine Google untersagt, den Artikel auch nach 16 Jahren noch mit dem Namen des Betroffenen zu verknüpfen. Wir Piraten stehen für Datenschutz und Informationsfreiheit gleichermaßen, deswegen muss in jedem Fall sehr sorgfältig abgewogen werden, ob das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit von Wissen schwerer wiegt als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Entscheidung sollten Gerichte treffen und nicht Internetkonzerne, die zu vorauseilendem Gehorsam zugunsten von ›Rechteinhabern‹ neigen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative haben wir Piraten deshalb bereits beantragt.[1]
Spektakulär ist, dass Google künftig europäisches Datenschutzrecht einhalten muss. Wenngleich der Gerichtshof die einschlägigen Vorschriften hier weit interpretiert hat, ist es nur konsequent, dass für die Indizierung spanischer Internetseiten durch Suchmaschinen auch europäisches Recht gilt. Allerdings darf kein ›europäisches Internet‹ aufgebaut werden: Informationen, die in einem Land legal ins Netz gestellt werden, dürfen in Europa keiner Zensur unterliegen. Hier ist internationale Zusammenarbeit und die Vereinbarung gemeinsamer Standards gefragt.
Die Datenschutzbeauftragten in der EU sind nun gefordert, unser Datenschutzrecht allgemein gegen die Datenkrake Google durchzusetzen. Beispielsweise müssen sie die Praxis des Konzerns stoppen, jede Suchanfrage und jeden Klick auf Vorrat zu speichern und somit in Bezug mit dem Surfenden zu setzen. US-Konzerne müssen sich endlich dem Recht jedes Menschen beugen, über die Verwendung seiner Daten selbst bestimmen zu dürfen!«
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