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EuGH-Urteil zu Metas Surfprotokollierung: Durchbruch für unser Recht auf private Internetnutzung!

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Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der seit über 10 Jahren vor Gericht gegen die Protokollierung der Internetnutzung durch deutsche Behörden klagt, feiert das heutige EuGH-Urteil gegen den US-Internetkonzern Meta als Durchbruch für das Recht auf private Internetnutzung:

„Im Überwachungskapitalismus zeichnen Internetkonzerne wie Stalker auf Schritt und Tritt unser Surfverhalten auf, um unsere Persönlichkeit, unsere Vorlieben und Schwächen analysieren zu können. Anhand dieser Persönlichkeitsprofile machen sie uns von sozialen Medien abhängig und manipulieren uns gezielt zum Kauf von Produkten oder zur Wahl von Parteien.

Das heutige Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs bedeuten voraussichtlich das Ende dieser allgemein üblichen Surfprotokollierung, gegen die ich seit über einem Jahrzehnt klage. Die Vorwände von Meta zur Rechtfertigung dieser Praxis werden weitgehend verworfen. Auch für Sicherheitszwecke ist eine anlasslose, personenbezogene Totalprotokollierung all unserer Klicks nicht nötig.

Die Internetkonzerne müssen nun ehrlich werden und uns die Wahl lassen, ob wir für ihre Dienste mit Geld oder mit unserer Privatsphäre bezahlen wollen. Das heutige Grundsatzurteil wird die Internetlandschaft verändern und nicht-kommerziellen, dezentralen und freien Diensten den nötigen Auftrieb geben.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten. Der Gerichtshof hat heute der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine Absage erteilt und den Grundrechten auf Privatsphäre, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verholfen!“