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EuGH-Urteil zu Fluggastdaten: Schutz vor Generalverdacht und Falschverdächtigung

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Heute hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem PNR-Grundsatzurteil im Fall „Ligue des droits humains v Conseil des ministres (Case C-817/19)“ die jahrelange Vorratsspeicherung von Fluggastdaten aller Bürger als grundrechtswidrig verworfen. Die Daten der Passagiere außereuropäischer Flüge dürfen grundsätzlich nicht länger als sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Passagiere von Flügen innerhalb der EU dürfen nur dann gespeichert werden, wenn akute Anschlagsgefahr besteht oder besondere Umstände eine Speicherung rechtfertigen. Zur maschinellen Risikobewertung von Reisenden dürfen keine „selbst lernenden“ Algorithmen mit nicht nachvollziehbaren Kriterien eingesetzt werden.

Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer kommentiert das Urteil:

„Die EU-Überwachungsfanatiker haben erneut unsere Grundrechte missachtet. Das heutige Urteil schützt Reisende besser vor Generalverdacht und Falschverdächtigung mit Fehlerquoten von bis zu 99,9%. Ständige Beobachtung und Verdächtigung schützt nicht vor Anschlägen, sondern zerstört unsere freie und offene Gesellschaft. Dass intransparente Black-Box-Bewertungssysteme verboten wurden, ist ein besonderer Erfolg gegen dystopische KI-Techologien allgemein wie z.B. ‚Video-Lügendetektoren‘.

Dass eine sechsmonatige Vorratsspeicherung der Informationen aller Reisender aus und nach Nicht-EU-Staaten zugelassen wurde, bedauere ich. Es mag schwierig sein, Ausreisen zu erfassen und dann einzeln zu löschen. Auf keinen Fall ist diese Entscheidung ein Präzedenzfall für das weiter geltende Verbot flächendeckender Vorratsdatenspeicherung von Anruf- und Handy-Bewegungsdaten, die viel sensibler sind als Flugreiseinformationen.“