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EU-Parlamentsausschüsse stimmen für Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte für alle

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Update vom 13.12.2013: EU-Parlament stimmt gegen Zwang zur elektronischen Patientenakte für alle, will aber sensible Patientendaten ungefragt weitergeben

Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments LIBE und ENVI haben heute für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers zusammengeführt werden sollen. Im Vergleich zu den bisherigen Digitalisierungsplänen der Bundesregierung soll das Widerspruchsrecht der Patienten gegen die Patientenakte entfallen.

Konkret soll das EU-Gesetz Ärzte verpflichten, eine Zusammenfassung jeder Behandlung eines Patienten in den neuen Gesundheitsdatenraum einzustellen (Artikel 7). Ausnahmen oder ein Widerspruchsrecht sind auch für besonders sensible Krankheiten und Therapien wie psychische Störungen, sexuelle Krankheiten und Störungen wie Potenzschwäche oder Unfruchtbarkeit, HIV oder Suchttherapien nicht vorgesehen. Der Patient soll nur Zugriffen auf seine elektronische Patientenakte durch andere Gesundheitsdienstleister widersprechen können, solange kein Notfall vorliegt (Artikel 3 (9)).

„Die von der EU geplante Zwangs-elektronische Patientenakte mit europaweiter Zugriffsmöglichkeit zieht unverantwortliche Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten nach sich und droht Patienten jeder Kontrolle über die Sammlung ihrer Krankheiten und Störungen zu berauben“, kritisiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandlungsführer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innenausschuss des EU-Parlaments. „Das ist nichts anderes als das Ende des Arztgeheimnisses. Haben wir nichts aus den internationalen Hackerangriffen auf Krankenhäuser und andere Gesundheitsdaten gelernt? Wenn jede psychische Krankheit, Suchttherapie, jede Potenzschwäche und alle Schwangerschaftsabbrüche zwangsvernetzt werden, drohen besorgte Patienten von dringender medizinischer Behandlung abgeschreckt zu werden – das kann Menschen krank machen und ihre Familien belasten! Deutschland muss endlich auf die Barrikaden gehen gegen diese drohende Entmündigung der Bürger und Aushebelung des geplanten Widerspruchsrechts! Und im Europäischen Parlament werde ich dafür kämpfen, dass meine Fraktion per Änderungsantrag im Dezember das gesamte Parlament über diese drohende digitale Entmündigung entscheiden lässt.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, kommentiert: “Eine zentrale Datenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen. Wir sprechen dabei allerdings nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten Sekundärnutzung. Diese bezeichnet Zugriffe, die zu Forschungszwecke vollumfänglich gewährt werden sollen. Die Patientendaten sollen dann an Dritte weitergegeben werden. Aus Datenschutzsicht ist bereits das zentrale Ansammeln problematisch, bei Weitergabe wenigstens ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) richtig. Dies würde eine gewisse Entscheidungshoheit jedes Menschen über die persönlichen Daten ermöglichen. Wird allerdings nicht einmal ein Opt-Out Verfahren (aktiver Widerspruch) etabliert, so bedeutet dies letztlich die Abschaffung der Vertraulichkeit jeglicher medizinischer Information. Und das obwohl Ärzte in Deutschland gemäß § 203 StGB berufsständisch zurecht der Schweigepflicht unterliegen, wie u.a. auch Rechtsanwälte. Dieser Schutz unserer privatesten Informationen und das Recht auf vertrauliche Versorgung und Beratung stehen jetzt auf dem Spiel.”

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betont: „Im Rahmen ihrer Patientensouveränität und als Ausdruck ihres Selbstbestimmungsrechts steht es den Versicherten frei, die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte abzulehnen.“ Im EU-Parlament gibt es bisher jedoch keine Mehrheit dafür, Patienten ein Widerspruchsrecht zu geben. Am 28. November sollten die zuständigen Ausschüsse die Parlamentsposition festlegen. Im Dezember soll das Plenum abstimmen und kann letzte Änderungen vornehmen. Sollte die Zwangs-ePA im weiteren Verlauf EU-Gesetz werden, müsste auch Deutschland das geplante Widerspruchsrecht streichen. Eine Umfrage der Europäischen Verbraucherzentralen (BEUC) hat ergeben, dass 44% der Bürger Sorgen vor Diebstahl ihrer Gesundheitsdaten haben; 40% befürchten unbefugte Datenzugriffe.

Auch die EU-Regierungen wollen ausweislich des letzten Verhandlungsstandes eine Zwangs-ePA für alle ohne jedes Widerspruchsrecht einführen. Beschlossen werden könnte dies bereits am 6. Dezember im sog. COREPER-Ausschuss. Sollte die Zwangs-ePA EU-Gesetz werden, würde auch Deutschland das umsetzen müssen. Die Position der Bundesregierung ist nicht bekannt.

Update vom 13.12.2013: EU-Parlament stimmt gegen Zwang zur elektronischen Patientenakte für alle, will aber sensible Patientendaten ungefragt weitergeben