EU-Kommission verweigert Einschreiten gegen Vorratsdatenspeicherung
In einem Gespräch mit der Bürgerrechtsorganisation EDRi haben Vertreter der EU-Kommission erklärt, gegen nationale Gesetze zur verdachtslosen Vorratsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens nicht einschreiten zu wollen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig verwarf, sei “zu unklar”, als dass man auf seiner Grundlage gegen nationale Gesetze vorgehen wolle.
Mein Kommentar als Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei:
So rücksichtslos die Kommission früher eine EU-weite totale Protokollierung der Telekommunikation aller Bürger erzwingen wollte, so unwillig ist sie jetzt, den von ihr verursachten Schaden wieder zu beheben. Das Gerichtsurteil ist glasklar und eindeutig für die Länder, die die grundrechtswidrige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 1:1 umgesetzt hatten. Wegen der Untätigkeit der EU-Kommission bleibt uns nichts anderes als den Verfassungsgerichten weiterhin die Türen einzurennen. Das kommt den Überwachungsideologen gelegen, denn in der Zeit bis zum Urteil können sie ihre NSA-Methode des “collect it all” anwenden. Dieses Vorgehen ist als Verrat an unseren Grundrechten zu bewerten.
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