EGMR-Urteil: Bundesregierung durfte anonyme Käufe von Prepaid-Karten verbieten | DER SPIEGEL [extern]
2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine entsprechende Pflicht eingeführt. Abgefragt und gespeichert werden müssen seither Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie das Datum des Vertragsbeginns.Das gefährde „die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind“, argumentierten die Breyer-Brüder. Zudem bringe die Maßnahme nichts, „weil ausländische Prepaid-Karten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können“.
Siebeneinhalb Jahre von der Beschwerde bis zur EntscheidungEine Beschwerde der beiden wies das Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt 2012 ab, die Breyers riefen deshalb den EGMR an. Siebeneinhalb Jahre dauerte es dann von der Eingabe der Beschwerde bis zur heutigen Entscheidung. Sie lautet: Der Zwang, sich beim Kau von Prepaid-Karten zu identifizieren, stelle keine Verletzung von Artikel 8 – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Das geht aus einer Pressemitteilung des EGMR hervor.Die Bundesregierung habe demnach den Ermessensspielraum nicht überschritten, den sie bei „der Wahl ihrer Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Kriminalitätsbekämpfung“ gehabt habe. Die Datenspeicherung sei „eine passende Antwort auf das veränderte Kommunikationsverhalten“, der Eingriff in die Privatsphäre dagegen „eher begrenzt, wenn auch nicht trivial“.
Patrick Breyer ist vom Urteil enttäuscht: “Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen”, teilte er mit. “Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.” Er empfehle nun “jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, die Nutzung anonymer Prepaid-Karten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark”.Sein Kampf ist damit aber noch nicht beendet. Zum einen könnte er beantragen, dass der Fall noch an die Große Kammer des EGMR überwiesen wird. Zum anderen hat er auch gegen die 2016 mit dem damaligen Anti-Terror-Paket eingeführte Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Karten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie stellt eine Verschärfung der TKG-Vorschriften von 2004 dar.
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