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Digitale-Dienste-Gesetz (Archiv)

Das Digitale-Dienste-Gesetz (englisch Digital Services Act, kurz DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Verordnung als weiteres EU-Großprojekt zur Gestaltung der digitalen Revolution. Im Vorfeld hatte sich die EU-Kommission als Ziel gesetzt, neue Regeln für Online-Plattformen wie Google, Apple, Facebook, Amazon, Airbnb oder Booking.com aufzustellen. Der finale Gesetzestext ist mittlerweile verabschiedet. Das Ergebnis ist jedoch enttäuschend.


Meine Rolle:

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses war ich Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten. Ich war also für die grundrechtlichen Aspekte des Vorschlags zuständig und habe die Stellungnahmen des LIBE-Ausschusses erarbeitet. Als Berichterstatter habe ich neben der Erarbeitung der Stellungnahmen auch an den Verhandlungen des federführenden IMCO-Ausschusses und an den abschließenden Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission teilgenommen. Zusätzlich habe ich als Schattenberichterstatter an der Stellungnahme des Rechtsausschusses gearbeitet.


Darum geht es

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz setzt Europa erneut globale Standards. Das Gesetz regelt den freien Meinungsaustausch im Netz, unsere Wahlmöglichkeiten als Verbraucherinnen und Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien des globalen Internets. Mein großes Ziel war es, die Rechte und Freiheiten der Bürger:innen in den Mittelpunkt des Gesetzes zu stellen. Digitale Kommunikation hat das Potenzial, jedem eine Stimme und die Möglichkeit zu geben, sich global zu vernetzen – aber sie kann auch eine sehr reale Bedrohung für die Grundrechte, unsere Demokratien und unsere Volkswirtschaften darstellen.

Ich habe den Entwurf dafür kritisiert, dass er diese Herausforderungen nicht bewältigt und in bestimmten Bereichen die Situation sogar verschlimmert. Er unterstützt den Einsatz von fehleranfälligen Uploadfiltern und anderen Instrumenten der privatisierten Überwachung und Kontrolle durch Plattformen. Außerdem hat er Anonymität (“inauthentische Nutzung”) als Risiko deklariert. Vor der Abstimmung habe ich für den LIBE-Ausschuss zahlreiche Änderungsanträge eingereicht, die diese Probleme adressierten. Der Antrag zum Schutz der digitalen Privatsphäre und das Recht auf anonyme Internetnutzung wurde zwar vom Parlament angenommen. Allerdings hat er es nicht in die endgültige Fassung des Gesetzestextes geschafft.


Die endgültige Verordnungsfassung

Nach Monaten von aufreibenden Verhandlungen, „take-it-or-leave-it“-Kompromissen und Last-Minute-Änderungen wurde die endgültige Fassung des DSA verabschiedet. Die verabschiedete Fassung ist jedoch eine große Enttäuschung, denn sie wird keinen angemessenen Rechtsrahmen schaffen. Weder freier Meinungsaustausch im Internet noch das Grundrecht auf Privatsphäre werden hinreichend geschützt.

Die EnttäuschungenDie Lichtblicke
Keine „Stay-Up“-Anforderungen für legale Inhalte. Inhalte können auch dann rechtmäßig entfernt werden, wenn sie nicht illegal sind.Verhinderung der „Know-your-Business-Customer”-Identifikationspflichten für alle Dienste
Kein Recht auf eine anonyme Nutzung digitaler Dienste zum Schutz vor ÜberwachungswerbungVerhinderung von festen Löschfristen („Take -Down Deadlines“), welche aufgrund von Zeitdruck die Meinungsfreiheit bedroht hätten
Keine Einschränkungen für UploadfilterKein Marketing gegenüber Minderjährigen: Plattformen dürfen keine Werbung gegenüber als Minderjährige registrierten Nutzern ausspielen
Das Verbot von Micro-Targeting wurde zu einem Verbot von „Profiling durch Nutzung spezieller Kategorien von sensiblen Daten” verwässertErfordernis, dass ein Auskunftsantrag sehr spezifisch sein muss, um Massenanfragen bei einer großen Anzahl von Nutzern zu verhindern
Kein effektives Verbot für irreführende Designs bei Online-Diensten („Dark Patterns“); keine „Do not track“-Option in euren GerätenSehr große Online-Plattformen werden zumindest verpflichtet ein Empfehlungssystem anzubieten, welches nicht auf Profiling basiert

Der größte Erfolg des DSA ist, dass es den Großteil der kleinteiligen nationalen Gesetze (wie z.B. das NetzDG) ersetzt. Diese sind deutlich privatsphäre-invasiver und restriktiver.

Was der DSA nicht erreicht:

  1. Verbot automatisierter Zensur-Algorithmen (Uploadfilter). Automatisierte Uploadfilter sind nicht in der Lage, zuverlässig zwischen illegalen und legalen Inhalten zu unterscheiden, wenn die Legalität vom Kontext oder der Absicht des Autors abhängt. Leider können fehleranfällige Uploadfilter für große Plattformen sogar verpflichtend werden.
  2. Die Entfernung von Inhalten sollte eine richterliche Anordnung voraussetzen und sich nicht auf Inhalte auswirken, die im Ausland legal veröffentlicht wurden. Dies würde autoritäre Regierungen daran hindern mittels nationaler Zensurgesetze Grundrechte in der gesamten EU zu verletzen.
  3. Ein Ende des Überwachungskapitalismus‘. Die Online-Aktivitäten des Einzelnen ermöglichen einen tiefen Einblick in dessen Persönlichkeit und öffnen Tür und Tor für Manipulation und Einflussnahme. Die Erfassung und Verwertung unserer Online-Aktivitäten sollte daher auf das niedrigste erforderliche Maß beschränkt werden. Entsprechend sollte dies nur soweit gehen wie es zur reinen Bereitstellung der digitalen Dienste nötig ist. Verhaltensbasierte Werbung sollte zudem abgeschafft werden.
  4. Nutzer sollten wann immer möglich ein Recht auf die anonyme Nutzung von digitalen Diensten haben. Die anonyme Nutzung digitaler Dienste verhindert erfolgreich die unerlaubte Weitergabe von Daten, Identitätsdiebstahl und anderen Formen des Missbrauchs personenbezogener Daten, die online erhoben wurden. Zudem werden gefährdete Nutzer vor Diskriminierung geschützt.
  5. Die Nutzer sollten die Kontrolle über solche Algorithmen erhalten, die festlegen welche Inhalte ihnen bevorzugt angezeigt werden (z.B. in Timelines). Dadurch kann die algorithmusgesteuerte Verbreitung von problematischen Inhalten eingedämmt werden. Da kommerzielle Plattformen ein Interesse daran haben, so viel Werbung wie irgendwie möglich einzublenden, neigen deren Algorithmen dazu sensationslüsterne und extreme Inhalte zu empfehlen, um die Nutzer online zu halten. Dies resultiert in der zunehmenden Verbreitung von Verschwörungstheorien, Desinformation und von Hass und Hetze im Netz. Indem man den Nutzern die Möglichkeit gibt, externe Algorithmen für die Sortierung ihrer Timelines zu wählen, würden Inhalte auf der Grundlage dessen empfohlen, was die Nutzer wirklich sehen oder nicht sehen wollen (und nicht auf Grundlage der kommerziellen Interessen der Plattformen).
  6. Die Nutzer sollten ein Recht auf sinnvollen plattformübergreifenden Informationsaustausch (Interoperabilität) haben. Dies gewährleistet ein vielfältiges Online-Ökosystem und die Wahlfreiheit für Nutzer. Mein Ziel ist es daher, dass die Nutzer dienstübergreifend miteinander kommunizieren können. Dies sollte z.B. bei sozialen Netzwerken möglich sein. Interoperabilität bedeutet in diesem Kontext, dass die Menschen Facebook- oder Twitter-Konten über alternative Plattformen folgen oder auf diese reagieren können. Echte Interoperabilität sollte einen wettbewerbsfähigen Markt für die innovativsten Dienste ermöglichen. Zugleich würde sie es den Nutzern erlauben, dominante Plattformen zu verlassen und trotzdem mit ihren Kontakten im Austausch zu bleiben. Diese würde zur Eindämmung von „take-it-or-leave-it“-Szenarien durch marktmächtige Plattformen führen. Während wir die Interoperabilität für Social Media Dienste nicht erreicht haben, wird das Gesetz über digitale Märkte (DMA) sie für Messenger-Dienste (Wahtsapp oder Facebook-Messenger) vorschreiben.

Wie geht es weiter?

Obwohl es viele meiner Visionen nicht in den endgültigen DSA-Entwurf geschafft haben, bestehen durchaus noch Möglichkeiten diesen im Rahmen weiterer Gesetzentwürfe Geltung zu verschaffen. Bei der anstehenden ePrivacy-Verordnung werden wir umso nachdrücklicher für ein Recht auf Verschlüsselung und eine „do-not-track“-Browsereinstellung kämpfen. Beim Kommissionsvorschlag einer Verordnung „über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ werden wir nichts unversucht lassen zum Schutz unserer Wahlen vor Manipulation durch im Internet generierte Überwachungsdaten. Und falls die Kommission tatsächlich einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung unternimmt, werden wir dieser weiteren Form der Massenüberwachung ebenfalls entschlossen entgegentreten!


Rückblick auf den Entstehungsprozess der Verordnung

Info: Beim Digitale-Dienste-Gesetz hat der IMCO-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz die Federführung übernommen und die Position des Parlaments vorgeschlagen. Andere beteiligte Ausschüsse, wie der Innenausschuss (LIBE), der Rechtsausschuss (JURI), der Ausschuss für Industrie, Energie und Forschung (ITRE), der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM), Transport und Tourismus (TRAN), Kultur und Bildung (CULT) und der Wirtschaftsausschuss (ECON) haben dem federführenden IMCO-Ausschuss Stellungnahmen in Bezug auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorgelegt. Ich war der Berichterstatter für die Stellungnahme des LIBE-Ausschusses, die vor allem die Grundrechtsaspekte der vorgeschlagenen Gesetzgebung abdeckte. Außerdem war ich sogenannter Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI). Die von diesen beiden Ausschüssen erarbeiteten Stellungnahmen flossen in den federführenden Hauptbericht des IMCO-Hauptberichts ein. Als LIBE-Berichterstatter habe ich auch an den Schattenberichterstatter-Verhandlungen dieses Ausschusses und an den Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission teilgenommen.

  • 20. Januar 2022: Abstimmung über die Position des EU-Parlaments
  • 31. Januar 2022: Start der Trilogverhandlungen
    • 2. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 3. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 7. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 10. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
  • 15. Februar 2022: 2. Trilog
    • 16. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 17. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 28. Februar 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 3. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 7. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 8. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 14. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
  • 15. März: 3. Trilog
    • 17. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 21. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 23. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 29. März 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
  • 31. März 2022: 4. Trilog
    • 4. April 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
    • 5. April 2022: Interne technische Verhandlungen des Europaparlaments
  • 19. April 2022: Technischer Trilog
  • 21. April 2022: Treffen der Schattenberichterstatter des Europäischen Parlaments
  • 22. April 2022: 5. Trilog
  • 15. Juni 2022: Der AStV des Rates einigt sich auf den konsolidierten Text
  • 16. Juni 2022 Abstimmung im IMCO-Ausschuss
  • 5. Juli 2022 Abstimmung im Plenum über den konsolidierten Text

Trilogverhandlungen zwischen Vertreter*innen des Parlaments, Rat und Kommission: 2022

Veranstaltungsaufnahme: Digital Services Act – A Game Changer for our Fundamental Rights (Englisch)

Hier könnt ihr die Aufnahme unserer Podiumsdiskussion zum Digitale Dienste Gesetz und seinen Auswirkungen auf unsere Grundrechte nachsehen. Auf dem Panel waren: Soshana Zuboff (Harvard Ökonomin und Autorin des Best-Sellers “The Age of Surveillance Capitalism), MdEP Christel Schaldemose (DSA Berichterstatterin), Werner Stengg (Digitapolitik Experte im Kabinett von Margarethe Vestager), Christoph Schmon (International Policy Koordinator der Electronic Frontier Foundation), David Reichel (Data and Research Unit, EU Agency for Fundamental Rights) und mir als LIBE DSA Berichterstatter.


Offizielle Dokumente

Kommissionsentwurf & Reaktionen

LIBE-Stellungnahme (ich bin Berichterstatter)

JURI-Stellungnahme (ich bin Schattenberichterstatter)

IMCO-Hauptbericht

Trilog-Dokumente

Endgültige Verordnung