„Digitaler Euro“: Piraten-Änderungsantrag will echtes digitales Bargeld ermöglichen
Montag werden sich die Verhandlungsteams im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zum ersten Mal mit Änderungsanträgen beschäftigen. Der Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, Verhandlungsführer seiner Fraktion im LIBE-Ausschuss, beantragt fundamentale Änderungen des Vorschlags:
„Damit der digitale Euro seinen Namen verdient und einen Sinn und Mehrwert im Vergleich zu Kreditkarten und Kryptowährungen hat, muss digitales Bargeld so anonym und frei nutzbar sein wie Scheine und Münzen – nicht nur bei physischer Anwesenheit beider Seiten. Die Einführung digitalen Bargelds ist in der heutigen Lebensrealität des Informationszeitalters überfällig.
Da man unbegrenzt Bargeld besitzen und weitergeben darf, darf auch die Menge an Digitalen Euro in unserer Hand nicht limitiert werden. Und so wie mit Bargeld auch vertrauliche Zahlungen und kontroverse Spenden anonym und ohne Furcht vor Bekanntwerden möglich sind, dürfen auch spurenlose Zahlungen in digitalem Euro nicht unmöglich gemacht oder auf eine unbekannte und wechselnde Höhe begrenzt werden, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die Begründung Geldwäsche und Terrorismus bekämpfen zu wollen ist nur ein Vorwand, um immer mehr Kontrolle über unsere privaten Geschäfte zu erlangen. Wo jede Zahlung erfasst und für immer gespeichert wird, drohen Hackerangriffe, unberechtigte Ermittlungen und eine abschreckende Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende.
Bargeld ist finanzielle Freiheit ohne Rechtfertigungsdruck. Welche Medikamente oder welches Sexspielzeug ich einkaufe, geht niemanden etwas an. Seit Tausenden von Jahren haben Gesellschaften auf der ganzen Welt mit Bargeld, das die Privatsphäre schützt, gelebt. Diese finanzielle Freiheit muss auch im Informationszeitalter garantiert werden. Wir müssen Wege finden, die besten Eigenschaften von Bargeld in unsere digitale Zukunft mitzunehmen.“
Konkret fordert Breyer, dezentrale Offlinezahlungen unmittelbar zwischen Endgeräten nicht nur in physischer Anwesenheit der Zahlenden zuzulassen (Änderungsantrag 76) und sie im Vergleich zu Bargeld keiner Benachteiligung wie durch Höchstgrenzen zu unterwerfen (Änderungsanträge 203-205, 207).