Chatkontrolle-Anhörung: Warnungen von allen Seiten, aber Bundesregierung sieht Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses zu
Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesvorschlag der Chatkontrolle befasst, das zurzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Das EU-Vorhaben stieß auf einhellige Kritik nicht nur von Datenschutz- und Digitalexperten, sondern auch von Kinderschutzbund und Strafverfolgern.
Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der die geplante Verordnung für seine Fraktion im federführenden Innenausschuss verhandelt, appelliert an die Ampelkoalition:
„Die EU plant mit der Chatkontrolle ein Massenüberwachungssystem, das so extrem ist, dass es nirgendwo sonst in der freien Welt existiert. Das einzige Land, das solch wahllose Durchsuchungen praktiziert, ist das autoritäre China.
Die vernichtende Kritik auch von Kinderschutzbund und Strafverfolgern heute zeigt deutlich: Die Chatkontrolle droht das Grundrecht auf digitales Briefgeheimnis zu zerstören und darf in dieser Form nicht eingeführt werden. Niemand hilft Kindern mit einer Verordnung, die unweigerlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird, weil sie gegen die Charta der Grundrechte verstößt.
Dass man sich innerhalb der Bundesregierung und der Koalition wegen der SPD bis heute auf keine Ablehnung verdachtsloser Chatkontrolle geeinigt hat und diese auf EU-Ebene vertritt, ist ein Verrat an unserer Privatsphäre und Sicherheit. Die dafür verantwortliche Bundesüberwachungsministerin Faeser, die Grundrechte und Koalitionsvertrag mit Füßen tritt, ist im Amt nicht haltbar. Der Bundestag muss endlich das Heft in die Hand nehmen und die Bundesregierung mit einer Artikel 23 GG-Stellungnahme auf den Boden des Grundgesetzes und des Koalitionsvertrags zurückholen!
Was wir anstelle totalitärer Chatkontrolle und Ausweispflichten wirklich brauchen, ist eine längst überfällige Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bekanntes Missbrauchsmaterial im Internet zu löschen, sowie europaweite Standards für wirksame Präventionsmaßnahmen, Opferhilfe und -beratung und zeitnahe strafrechtliche Ermittlungen.“
Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:
“Nancy Faeser muss endlich aufhören rumzueiern und klar Stellung gegen die Chatkontrolle beziehen! Ihr Bundesinnenministerium spielt bisher munter weiter mit Überwachungsphantasien. Es braucht klare Absagen gegen das Scannen unverschlüsselter Kommunikation, Identifizierungspflichten und Netzsperren. Wenn die Ministerin das nicht schafft, dann muss die SPD im Bundestag zu ihrem Wort stehen. Es ist Zeit solche sinnlosen Debatten hinter uns lassen. Stattdessen müssen wir endlich über effektive, zielgerichtete Maßnahmen sprechen. Wir als Piratenpartei fordern bessere Strafverfolgung und die stärkere Durchsetzung Löschanordnungen für Missbrauchs-Darstellungen.”
Im Einzelnen äußerten geladene Expert:innen folgende Kritik an der Chatkontrolle:
Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club (CCC) macht gleich zu Beginn der Anhörung deutlich, dass der CCC „die CSAR-Verordnung grundsätzlich ablehne“. Für sie bedeutet die „technische Umsetzung der Verordnung den Aufbau einer noch nie dagewesenen Überwachungsinfrastruktur (…), die tief in IT-sicherheitsrelevante Prinzipien eingreif[e] und Nutzerinnen jegliche Kontrolle über ihre digitale Kommunikation“ nehme.[1]
Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stellt klar: „Client-side scanning abzulehnen reicht nicht. Aus grundrechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied, ob auf dem Server oder auf dem Gerät gescannt wird.“ Er ist davon überzeugt, dass der Gesetzesentwurf in „ent-scheidenden Punkten gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.“ Stattdessen drohe der „Vorschlag zur Chatkontrolle (…) Strafverfolgungsbehörden nicht nur mit zahlreichen Meldungen von false positives zu beschäftigen. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, dass sich die Meldungen von einvernehmlichem Sexting unter Jugendlichen häufen werden.“[2]
Für Joachim Türk vom Kinderschutzbund Bundesverband e.V. geht die EU-Verordnung „an entscheidenden Punkten zu weit“. Der Verband spricht sich deutlich gegen das Durchleuchten von Kommunikationsinhalten aus. „Vor allem das anlasslose Scannen privater Kommunikation in Messenger-Diensten (wie z. B. WhatsApp oder Signal) oder E-Mails ist weder verhältnismäßig noch zielführend,“ heißt es in der Stellungnahme.[3] Die Chatkontrolle sei „ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit“ auch von Kindern. Der Verband befürwortet eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle nach der ePrivacy-Ausnahmeverordnung, gegen die Dr. Patrick Breyer aktuell vor dem Amtsgericht Kiel klagt.
Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) weist darauf hin, dass vor allem „das Erkennen unbekannter Inhalte und Grooming noch Forschungsbedarf aufweist. Forschung in diesem Kontext [sei] schwierig und erforder[e] die Entwicklung einer angemessenen Strategie, wie auf sensible Inhalte zugegriffen werden kann, ohne dabei Opfer und Forschende weiter zu belasten.[4]
Die Sachverständige Ella Jakubowska von der Organisation European Digital Rights (EDRi) fordert, den Vorschlag komplett „abzulehnen“, da dieser mit EU-Recht nicht vereinbar sei.[5]
Markus Hartmann von der Generalstaatsanwaltschaft Köln warnt, dass „künftig alle Dienste und Geräte digitaler Kommunikation von den Regelungen des Verordnungsentwurfs erfasst sein dürften.“ Er spricht von „erhebliche[n] und im Ergebnis durchgreifende Bedenken […] in Bezug auf die Erforderlichkeit jedenfalls eines Teils der mit der Aufdeckungsanordnung verbundenen Maßnahmen, insbesondere soweit sie sich gegen Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation richten.“ Bezüglich unverschlüsselter Nachrichten erscheine es unwahrscheinlich, dass eine grundsätzliche Überwachung von Individualkommunikation der Überprüfung der (europäischen) Grundrechte standhalten würde.[6]
In der Anhörung merkt er an: „Es gibt keine Strafverfolgung um jeden Preis. Wir hängen keine Kamera in jede Privatwohnung.“ Die „Fehlerraten im Bereich von False Positives auch in einem ein-stelligen Prozentbereich [seien] in absoluten Zahlen noch so hoch, dass unzulässig viele Betroffe-ne in den Fokus von Behörden gerieten.“ Hartmann weiter: „Mit dem Aufbrechen der Verschlüsselung unterminiert die Kommission faktisch das wichtigste digitale Schutzmittel. Als Leiter einer technischen Cybercrime-Dienststelle, die auch mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen von Behörden und Unternehmen befasst ist, kann ich Ihnen sagen, kompromittierte Verschlüsselung ist im Ergebnis keine Verschlüsselung.“