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Selbstverwaltung der Justiz in die Landesverfassung

Allgemein Juristisches

In Deutschland ist die Justiz institutionell betrachtet nicht unabhängig. Über Einstellungen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen entscheidet der Justizminister oder das Parlament, was die Gefahr von politischen Entscheidungen birgt. Staatsanwälten kann der Justizminister