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Bundesdatenschutzgesetz-Novelle bringt unzuverlässiges Schufa-Scoring, ausufernde Überwachung und weniger Daten-Auskünfte

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Der gestern beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes und zum Scoring durch Auskunfteien stößt bei den Datenschutzexperten der Piratenpartei auf Kritik. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer erklärt:

„Die Bundesregierung feiert ihren Gesetzentwurf als besseren Verbraucherschutz bei Schufa-Scoring, aber in Wahrheit wird unzuverlässiges Schufa-Scoring legalisiert, ausufernde Überwachung zementiert und das Daten-Auskunftsrecht der Bürger eingeschränkt.

Der Europäische Gerichtshof hat Benachteiligungen wegen bloßer Scorewerte letztes Jahr eigentlich ganz verboten, durch das jetzt geplante Gesetz sollen sie wieder zugelassen werden. Dass man wegen eines Scorewerts abgelehnt wurde, muss ein Unternehmen nach dem Gesetzentwurf erst gar nicht mitteilen. Man kann seinen Scorewert erfragen, aber was bedeutet er? Wie gut oder schlecht er im Vergleich zu anderen ist, muss nicht mitgeteilt werden. Auch wie unser Scorewert zustande kommt, darf laut Gesetzentwurf weitgehend verschwiegen werden – man soll nur die ‚wichtigsten‘ Kriterien erfahren.

Dem Gesetzentwurf fehlen jegliche Qualitätsanforderungen an Scoring-Algorithmen. Ungenaue und unsichere Scorewerte auf spärlicher Datenbasis dürfen weiter verwendet werden. Eine externe Prüfung oder Zertifizierung der Zuverlässigkeit des Scoringverfahrens wird nicht vorgeschrieben. Auch ist keinerlei Prüfung vorgesehen, ob ein Scoringalgorithmus systematisch nach Geschlecht, Alter, Herkunft usw. diskriminiert.

Im Gesetzentwurf stecken zudem noch Regelungen zu ganz anderen Themen: Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Polizei und Behörden soll ausufernd zur ‚Erfüllung ihrer Aufgaben‘ zugelassen werden – dieses Kriterium ist völlig schwammig und unverhältnismäßig weitgehend. Und welche Daten Unternehmen über uns speichern, woher sie kommen und an wen sie sie weiter geben, soll künftig mit der Begründung des ‚vorrangigen Schutzes von Geschäftsgeheimnissen’ geheim gehalten werden dürfen – dabei gehören unsere Daten doch niemand anderem als uns selbst! Hier werden Internetkonzerne und andere Unternehmen geradezu dazu eingeladen, Datenauskünfte pauschal zu verweigern und Betroffenen ihr Transparenzrecht zu verwehren.“