Bestandsdatenauskunft: Piraten protestieren gegen »Datenzugriffsflatrate«
Die Expertenanhörung zur Änderung des Telekommunikationgesetzes in Sachen Bestandsdatenauskunft [1] wurde von Protesten der Piratenpartei Deutschland begleitet. Zahlreiche Abgeordnete, Kandidaten und Mitglieder der Partei protestierten mit einer bildstarken Aktion gegen die Ausweitung der Zugriffsbefugnisse von Polizei, Geheimdiensten und Zoll auf die Telekommunikationsdaten der Bürger [2]. Die Bundestagskandidaten Cornelia Otto, Miriam Seyffarth, Lena Rohrbach und Andreas Pittrich sowie die Abgeordneten Torge Schmidt, Patrick Breyer und Andreas Baum lieferten sich ein »Tauziehen um die Freiheit«.
Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, nahm als Gast an der Anhörung teil und kritisiert den diskutierten Entwurf massiv:
»Diese Gesetzesinitiative ist skandalös! Mit Hilfe elektronischer Schnittstellen sollen Polizei und Ermittlungsbehörden noch weiter reichenden Zugriff auf sensible Bürgerdaten bekommen – und das ohne konkrete Gefahr und selbst bei Bagatelldelikten. Der von der Union benannte Vertreter des bayerischen LKA sprach sich sogar gegen die Benachrichtigung der Betroffenen und einen Richtervorbehalt aus. So wenig sind also die persönlichen Schutzrechte der Bürger wert. Wir sagen Stopp: Sensible Bürgerdaten dürfen nicht der Polizei zur freien Selbstbedienung überlassen werden.«
Auch die Mehrheit der angehörten Sachverständigen, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, gaben der Bundesregierung ein vernichtendes Urteil: Der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig und schütze die sensiblen Kommunikationsdaten und Passwörter der Bürger nicht angemessen.
Hintergrund: Die Piratenfraktionen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen gemeinsamen Antrag gegen den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Bestandsdatenauskunft eingebracht. Auch der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnen vor dem geplanten Gesetz [3]. Es soll eine weitreichende Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung und sogar die Herausgabe von Passwörtern zu E-Mail-Konten an staatliche Behörden erlauben.
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Eingereicht wurde die Beschwerde von Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag. [4]
Kommentare
Klasse🙂