Berufung gegen Geheimhaltung der EU-finanzierten Entwicklung eines “KI-Video-Lügendetektors” eingelegt
Mit einer am Freitag eingereichten Berufung ficht der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2021 zur geheimen EU-finanzierten Entwicklung eines KI-gesteuerten “Video-Lügendetektors” und einer Risikoklassifizierung an, die bei Reisenden nach Europa eingesetzt werden soll (“iBorderCtrl”). Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Dezember 2021, dass die Öffentlichkeit teilweise Zugang zu den Projektunterlagen erhalten kann, in denen allgemein die Zuverlässigkeit, Ethik und Rechtmäßigkeit derartiger Technologien erörtert wird. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass kommerzielle Interessen den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die spezifische iBorderCtrl-Technologie ausschließen, einschließlich ihrer Rechtmäßigkeit, ihrer Zuverlässigkeit (Fehlerquote), des Diskriminierungsrisikos und der Abhilfemaßnahmen. Aufgrund von Breyers Berufung wird der Europäische Gerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen (Az. C-135/22 P).
“Wie wir in China sehen können, bedroht KI-gestützte Massenüberwachung und Kontrolltechnologie die Zukunft unserer offenen und demokratischen Gesellschaft. Die Geheimhaltung der von der EU finanzierten Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen missachtet die Rolle der Medien und der Wissenschaft als unabhängige Wächter grundlegend. Ich kann nicht akzeptieren, dass kommerzielle Interessen am Verkauf dystopischer Big-Brother-Technologie Vorrang vor unserem Recht haben sollen, über unser Schicksal zu bestimmen.”
Die Menschenrechtsorganisation Article19 unterstützt Breyers Berufung:
“Der Ausgang des Berufungsverfahrens wird einen wichtigen Präzedenzfall für das Maß an Transparenz schaffen, das die EU wahren muss, wenn sie technologische Innovationen als Mittel zur Grenzkontrolle oder für andere Personenkontrollen in der EU einsetzt.”