Autoritäre Regimes können die Meinungsfreiheit unterdrücken: Europäische Piraten kritisieren Annahme der umstrittenen TERREG-Verordnung
Die EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet (TERREG) bedroht die Meinungsfreiheit, warnt der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Marcel Kolaja. Nach Annahme der Verordnung bestehe die Gefahr, dass die neuen Regeln zur Unterdrückung von Regierungsgegnern missbraucht werden. Außerdem bedrohten ultraschnelle Löschanordnungen zur Entfernung von Inhalten innerhalb einer Stunde unsere Grundfreiheiten. Die Verordnung könne leicht von autoritären Regimen ausgenutzt werden, warnt der tschechische Piratenpartei-Europaabgeordnete Kolaja, der Berichterstatter des Binnenmarkt-Ausschusses war und auch Vizepräsident des Europäischen Parlaments ist.
“Wir riskieren hier eine europaweite Zensur. Die Regierungen von Ungarn und Polen haben bereits gezeigt, dass sie nicht zögern, Inhalte löschen zu lassen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Diese Verordnung erlaubt es ihnen, diese Praktiken auf das Gebiet jedes anderen Mitgliedsstaates auszuweiten”, warnt Kolaja.
“Diese Verordnung wird die Position der autoritären Regierungen stärken. Sowohl die europäischen Piraten als auch zahlreiche NGOs haben lange auf dieses Problem hingewiesen, aber die meisten Fraktionen haben unsere Warnungen ignoriert. Es ist zu befürchten, dass Europa seine Grundwerte untergräbt”, schließt MEP Kolaja.
Der deutsche Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der die Verordnung für die Grünen/EFA-Fraktion verhandelt hat (Schattenberichterstatter im federführenden LIBE-Ausschuss), erklärt:
“Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und spanische Musiker, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer.
Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben. Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.”
Gestern Abend debattierte das Europäische Parlament abschließend über die Verordnung. Aufzeichnung der Debatte mit Statement von Kolaja hier abrufbar.
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