Beschwerdeführer zum Bestandsdatenauskunft-Urteil: Erfolg für digitale Freiheitskämpfer
Ermittler dürfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht heute und erklärte damit Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Der Europaabgeordnete Patrick Breyer …