Aufruf/Einladung: Demo gegen geplantes Versammlungsgesetz
WIR DEMONSTRIEREN WANN, WO UND WIE WIR WOLLEN!
Kundgebung Mi, 21. Mai 2014 12-13 Uhr
Anhörung im Landtag 13-17 Uhr
Videoüberwachung, Durchsuchungen, Anmeldebürokratie und präventive Teilnahmeverbote: Das Bündnis für Versammlungsfreiheit in Schleswig-Holstein[1] ruft nun zu einer Demonstration gegen das geplante Landesversammlungsgesetz auf.
Wir sind gegen das neue Gesetz, weil wir uns unsere Versammlungsfreiheit nicht durch ein Gesetz einschränken lassen wollen. Zu den gravierenden Verschlechterungen durch das geplante Gesetz zählt, dass das Filmen und Fotografieren friedlicher Kundgebungen durch die Polizei künftig allein schon wegen möglicher „Unübersichtlichkeit oder der Größe“ erlaubt werden soll. Diese Einschüchterung kann Menschen davon abhalten ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen. In Demoanmeldungen soll künftig neben der namentlichen Nennung einer AnmelderIn bereits der Ablauf der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema sowie der Streckenverlauf verbindlich angegeben werden. Abweichungen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch soll die Polizei künftig schon vor Beginn einer Demonstration Menschen präventiv die Teilnahme untersagen dürfen. Sobald es kleinste Anhaltspunkte für nicht-gesetzeskonformes Verhalten gibt, beispielsweise für Vermummung, soll die Durchsuchung von Personen zugelassen werden. Anhaltspunkt könnte bereits ein Schal, eine Mütze oder eine Sonnebrille sein.
Aus diesem Grund wird es am Mittwoch eine Protestkundgebung vor dem Landtag geben (ab 12 Uhr). Kommt und demonstriert mit uns! Wir demonstrieren wann, wo und wie wir wollen!
Hintergrund:
Ab 13 Uhr findet eine öffentliche Expertenanhörung des Innen- und Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf statt (Landtag, Raum 142). Zu Wort kommen eingeladene Vertreter*innen von Gewerkschaften, Polizei, Bürgerrechtsinitiativen und auch das Bündnis für Versammlungsfreiheit. In ihren schriftlichen Stellungnahmen[2] hatten die Sachverständigen vielfache Kritik an dem ursprünglichen Entwurf geübt. Die Koalition hat ihren Gesetzentwurf daraufhin in einzelnen Punkten entschärft, hält im Übrigen aber an Verschärfungen gegenüber dem geltenden Bundesversammlungsgesetzes fest. Nach der Anhörung am Mittwoch sind weitere Änderungen möglich, danach geht das Gesetz zur Verabschiedung in den Landtag.
[1] Bündnis für Versammlungsfreiheit in Schleswig-Holstein: http://www.versammlungsfreiheit.org
[2] Stellungnahmen der Sachverständigen
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