Antrag geplant: Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA stoppen!
Ähnlich dem umstrittenen EU-US-Freihandelsabkommen TTIP will die EU auch mit Kanada ein Handelsabkommen schließen (“CETA”). Mit diesem Abkommen droht eine Absenkung von Verbraucherschutzstandards und mehr Rechte für Konzerne, unter anderem indem internationale Konzerne Deutschland vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen können sollen.
Die Verhandlungen zu CETA sind schon weit fortgeschritten. Bundestag und Bundesrat werden erst nach Abschluss der Verhandlungen gefragt, sie haben jedoch ein Vetorecht. Die Bundesregierung unterstützt das Abkommen, die Länder haben sich noch nicht festgelegt.
Ich habe einen Antrag entworfen, mit dem sich Schleswig-Holstein auf eine Ablehnung festlegen soll:
Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA stoppen
Die Landesregierung wird aufgefordert, das geplante Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) im Bundesrat abzulehnen.
Begründung:
1. Die Verhandlungen über das geplante CETA-Abkommen werden auf der Grundlage geheimer Verhandlungspositionen hinter verschlossenen Türen geführt. Dieses undemokratische Verhandlungsverfahren ist nicht akzeptabel, wenn es um die Festlegung von Standards in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelerzeugung, Biotechnologie und Gentechnik, Urheberrechts- und Patentschutz, Medikamente, Finanzdienstleistungen, Auftragsvergabe oder Telekommunikation geht. Die in diesen Bereichen geltenden Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards müssen wegen ihrer hohen Bedeutung in demokratisch gewählten Parlamenten öffentlich ausgehandelt und festgelegt werden.
2. Nach ersten Analysen könnte das CETA-Abkommen zu einem Abbau von Verbraucherrechten führen, etwa zu Einschränkungen des privaten Tauschs von Musik und Filmen. Auch wo das Abkommen den bestehenden Standards entsprechen soll, würde es unsere gewählten Volksvertretungen an zukünftigen Änderungen hindern, etwa um Umwelt oder Verbraucher auf der Grundlage neuer Erkenntnisse oder einer neuen Bewertung besser zu schützen. Beispielsweise wäre – ähnlich wie im Fall des gescheiterten ACTA-Abkommens – eine Eindämmung der aktuellen Urheber- und Verwertungsrechte zugunsten eines verbesserten privaten Zugangs zu Wissen und Kultur teils nicht mehr möglich. Diese Einschränkung der staatlichen Souveränität ist abzulehnen.
3. Das CETA-Abkommen soll internationalen Investoren Sonderrechte einräumen, die inländischen Investoren nicht zustehen. Unter anderem sollen internationale Konzerne Staaten vor privaten und nicht öffentlich verhandelnden Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen können, beispielsweise im Fall von Auflagen zum Umwelt-, Daten- oder Verbraucherschutz. Die Rechtsordnungen und öffentlichen Gerichte Kanadas sowie der EU-Mitgliedsstaaten bieten Investoren einen ausreichenden Schutz. Die darüber hinaus gehenden Sonderrechte und Schiedsgerichte laut CETA-Abkommen sind abzulehnen.
4. Durch bilaterale Handelsabkommen droht eine unerwünschte Zersplitterung des international abgestimmten Welthandelsregimes.
CETA wird sowohl von kanadischen als auch von europäischen Nichtregierungsorganisationen (z.B. Greenpeace, Mehr Demokratie) abgelehnt. Schon jetzt stecken wir in ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen. Wir erleben zu wenig – nicht zu viel – Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, Finanzmarktkontrolle. Wir erleben zu wenig – nicht zu viel – solidarisches Wirtschaften, Schutz kleinbäuerlicher und gemeinwohlorientierter (Land-)Wirtschaft sowie wirksamen Verbraucher-, Daten- und Rechtsschutz gegenüber den Geschäftsinteressen internationaler Konzerne. Eine transatlantische Partnerschaft für die rechtsstaatlichen, demokratischen, sozialen und ökologischen Veränderungen, die wir im 21. Jahrhundert dringend brauchen, sieht anders aus.
Anmerkungen oder Änderungen an dem Entwurf können in den nächsten Tagen gerne hier eingetragen werden.
Ich habe die Piratenabgeordneten in Berlin, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen gebeten, einen entsprechenden Antrag einzureichen.
Kommentare