Antrag auf Enquete-Kommission zum Thema Bürgerbeteiligung und Demokratiereform geplant
Für uns Piraten ist klar: Unser demokratisches System, wie es bisher ausgestaltet ist, befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Menschen vertrauen nicht mehr darauf, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Menschen entscheidet (und nicht Eigeninteressen oder Einzelinteressen etwa der Wirtschaft im Vordergrund stehen). Wir Piraten wollen das ändern und unsere Demokratie den Bedingungen des 21. Jahrhunderts anpassen („Demokratie-Update“): durch eine Modernisierung der Politik und indem wir die Bürger im Rahmen der Verfassung direktdemokratisch selbst entscheiden lassen, wo sie es wünschen.
Um Mehrheiten für Veränderungen zu gewinnen, wollen wir die Einsetzung einer Enquete-Kommission des schleswig-holsteinischen Landtags beantragen. Mitglieder der Kommission können neben Abgeordneten auch (oder ausschließlich) Experten sein. Hier der Entwurf des Antrags:
A n t r a g
der Piratenfraktion
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“
I. Zur Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten zur Stärkung der aktiven Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein wird eine Enquete-Kommission bestehend aus neun Mitgliedern eingesetzt.
II. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins bringen sich schon heute in vielfältiger Hinsicht in das gesellschaftliche Leben ein. In den vergangenen Jahren hat es Schritte hin zu stärkerer und einfacherer Bürgerbeteiligung gegeben. Zuletzt hat sich der Landtag mit Strategien gegen die sinkende Wahlbeteiligung beschäftigt. Aber auch zwischen den Wahlen äußert sich eine Unzufriedenheit mit bestimmten politischen Entscheidungen oder unserem politischen System insgesamt, was in eine Ablehnung der Demokratie und demokratischer Werte umschlagen kann. Aus der Bevölkerung heraus wird verbreitet der Wunsch nach mehr Mitbestimmung geäußert. Es bedarf daher einer eingehenden Untersuchung und Diskussion, wie sich die politischen Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger stärken, das Vertrauen in demokratische Institutionen erhöhen, der Dialog zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung fördern und digitale Möglichkeiten der Diskussion und Beteiligung nutzen lassen.
III. Aufgabe der Enquete-Kommission ist es, entlang der im Folgenden genannten Punkte konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Neue Formen und Verfahren zu mehr Beteiligung müssen sich an dem Anspruch messen lassen, inwieweit sie Teilhabe und Transparenz bei Entscheidungsprozessen als grundlegende Voraussetzungen dafür schaffen, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken.
Die Enquete-Kommission soll insbesondere folgende Punkte untersuchen:
- Beteiligungschancen und -gerechtigkeit: Die Meinung der Bevölkerung muss sich bei den verschiedenen Beteiligungsmodellen repräsentativ widerspiegeln. Deshalb ist zu untersuchen, wie auch bildungsfernere Bevölkerungsgruppen besser erreicht werden können.
- Beteiligungswillen und Vertrauen: Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung setzt Vertrauen in das Verfahren und die beteiligten Institutionen voraus. Es fragt sich, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um ein Klima des wechselseitigen Vertrauens herzustellen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Welche konkreten Schritte zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für direkte Demokratie in Schleswig-Holstein erforderlich sind, gilt es zu untersuchen.
- Online-Beteiligung: Für den Bereich der Einbindung des Internets gilt es der Frage nachzugehen, wie digitale Beteiligungsformen an Politik und Verwaltung sinnvoll unterstützt und ausgebaut werden können.
- Beteiligung an Planungsprozessen: Die Betrachtung kooperativer Beteiligungsformen kann neben raumplanerischer Großprojekte auch im Hinblick auf die Umsetzung der Energiewende erfolgen.
- Bürgerhaushalte: Im Bereich des Haushaltsaufstellungsverfahrens wenden einige Kommunen in Deutschland bereits verschiedene Modelle des Konzepts „Bürgerhaushalte“ an. Diese Modelle sollen von der Enquete-Kommission untersucht werden, auch ihre Umsetzbarkeit auf Landesebene.
IV. Transparente Enquete: Die Enquete-Kommission soll bei den soeben beschriebenen Möglichkeiten der Einbindung mit gutem Beispiel vorangehen und die
Möglichkeit schaffen, dass die Menschen „on- und offline“ mitdiskutieren können.
V. Die Kommission wird gebeten, dem Landtag nach Abschluss ihrer Arbeit über die Ergebnisse zu berichten, diese zu bewerten und konkrete Verbesserungsvorschläge darzustellen. Sie kann zu einzelnen Fragen Zwischenberichte erstatten.
Der Entwurf des Antrags kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
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