Anfrage geplant: Zweckentfremdung von Bundesmitteln durch die Länder
Die Länder erhalten Zahlungen vom Bund für Zwecke wie sozialer Wohnungsbau, Hochschulbau usw., ohne aber rechtlich verpflichtet zu sein, die Mittel speziell zu diesem Zweck auszugeben. Mich interessiert, in welcher Höhe solche Mittel für ganz andere Zwecke verwendet werden. Ich habe eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung entworfen:
Verwendung zweckgerichteter Bundesmittel
1. In welcher Höhe erhält das Land Bundesmittel, die als Ausgleich für die übergegangene Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau gewährt werden?
2. In welcher Höhe setzt das Land Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ein? Es wird gebeten, denselben Bezugszeitraum zu wählen wie in der Antwort auf Frage 1.
3. Von 2014-2019 erhält das Land die bisher für den Hochschulbau gewährten Bundesmittel ohne Zweckbindung. Auf welchen Betrag werden sich die an Schleswig-Holstein gezahlten Mittel im Jahr 2014 belaufen?
4. In welcher Höhe plant das Land 2014 Mittel für den Hochschulbau einzusetzen?
5. In welchen anderen Fällen erhält das Land Bundesmittel, die aus einem bestimmten Anlass gewährt wurden, ohne rechtlich verpflichtend zweckgebunden zu sein? Es wird gebeten, die Antwort nach Zweck und Betrag aufzuschlüsseln.
6. In welcher Höhe wendet das Land Mittel zu den als Antwort auf Frage 3 genannten Zwecken auf? Es wird gebeten, denselben Bezugszeitraum zu wählen wie in der Antwort auf Frage 3.
Der Entwurf der Anfrage kann hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden. Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.
Kommentare