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Änderungsanträge fordern eine dezentrale und datenschutzfreundliche Europäische Digitale Identität

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Heute haben die Schattenberichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten (LIBE) ihre Änderungsanträge zur geplanten „Europäischen Digitalen Identität“ eingereicht. Während die aus Estland stammenden Verhandlungsführer der Sozialdemokraten und der Liberalen kein Problem damit haben, dass künftig alle EU-Bürger eine lebenslange Nummer erhalten sollen, beantragt der deutsche Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer für seine Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz umfassende Änderungen zum Schutz vor Datenhandel und Identitätsdiebstahl.

 Im Juni 2021 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Europäische Digitale Identität“ veröffentlicht, mit der EU-Bürger:innen Zugang zu öffentlichen und privaten digitalen Diensten erhalten und online bezahlen können sollen. Der Vorschlag sieht vor, dass neben der Identität in der „Wallet App“ auch Zahlungsdaten und Dokumente wie Führerschein oder ärztliche Verordnungen gespeichert werden können. Für jede Person soll eine eindeutige Personenkennziffer vergeben und gespeichert werden. Der Zugang zu der Staatsapp soll mit biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Irisscan gesichert werden können. Das Angebot soll eine Alternative zu den Logindiensten von Facebook und Google darstellen.

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) erklärt zu seinen Änderungsanträgen:

“Wenn wir unser digitales Leben statt Facebook und Google künftig der Bundesregierung anvertrauen sollen, kommen wir vom Regen in die Traufe. Die ‚Europäische Digitale Identität‘ darf nicht zu einem digitalen Tagebuch auf Basis einer lebenslangen Identifikationsnummer werden, mit der unser digitales Leben erfasst und überwacht werden kann. Anonymität und Pseudonyme sind unverzichtbar. Alle Daten und Dokumente ein einem Speicher zusammenzuführen, schafft die Gefahr von Hacks und Identitätsdiebstahl – und biometrische Zugangssicherungen können ausgehebelt werden.”

“Damit Bürger:innen einem Internet-Identifizierungssystem vertrauen können, müssen die Pläne umgearbeitet werden:

  1. Es darf keine eindeutige Personenkennziffer vergeben werden
  2. Bürgerdaten sind dezentral im eigenen Gerät zu speichern, nicht in Staatsdatenbanken
  3. Die geplante ID-App („Wallet“) muss quelloffen sein (open source)
  4. Anstelle ihres Klarnamens und ihrer wahren Identität müssen sich Bürger:innen auch mit Pseudonymen im Netz identifizieren können; das ist für verletzbare Gruppen im Internet unverzichtbar
  5. Um der Gefahr von Datenhandel und Identitätsdiebstahl im Netz durch die neue ID-App zu begegnen, muss ein Recht auf möglichst anonyme Nutzung von Internetdiensten eingeführt werden.“