Abstimmung um Änderung der Verfassung: Gottesbezug scheitert erneut im Landtag – an einer Stimme | shz.de [extern]
Kiel | Die Vorschläge für eine Änderung der Präambel der Landesverfassung fielen alle durch: 46 Stimmen hätten erreicht werden müssen, um Gott in die Verfassung zu bringen. Der Satz „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“ erhielt aber nur 45 Ja-Stimmen.
Die Formulierung „Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt“, erhielt 37 Ja-Stimmen, die Formulierung „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“ fand nur bei elf Abgeordneten Zustimmung.
Jetzige Präambel der Landesverfassung
Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit, in dem Willen, Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken, im Bewusstsein der eigenen Geschichte, bestrebt, durch nachhaltiges Handeln die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen zu schützen, in dem Willen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren, und in dem Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord-und Ostsee und im vereinten Europa zu vertiefen, diese Verfassung beschlossen:
A. Entwurf vom April 2016
In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit, in dem Willen,Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken, im Bewusstsein der eigenen Geschichte, bestrebt, durch nachhaltiges Handeln die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen zu schützen, in dem Willen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren, und indem Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenz-überschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord-und Ostsee und im vereintenEuropa zu vertiefen, diese Verfassung beschlossen:
B. Entwurf vom Mai 2016
Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben, welche als das Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit zu erachten sind, in dem Willen, diese Rechte und Werte sowie Toleranz und Solidarität auf Dauer zusichern und weiter zu stärken, in dem Bewusstsein der eigenen Geschichte, bestrebt, durch nachhaltiges Handeln die Interessen gegenwärtiger und künftiger Generationen zu schützen, in dem Willen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren, und in dem Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord-und Ostsee und im ver-einten Europa zu vertiefen,hat der Landtag in Vertretung der Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen:
C. Entwurf vom Juli 2016
Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen. Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben. Dies geschieht im Bewusstsein der Unvollkommenheit menschlichen Handelns, in Kenntnis der eigenen Geschichte und in Verantwortung vor den Menschen sowie indem Willen, Demokratie und Frieden, Menschenrechte, Freiheit und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken. Durch nachhaltiges Handeln sollen die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen geschützt, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land bewahrt und die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord-und Ostsee und im vereinten Europa vertieft werden.
Bis zuletzt haben die Befürworter eines Gottesbezugs in der Präambel der schleswig-holsteinischen Verfassung um Unterstützer gerungen. Die Abgeordneten des Landtags steckten viel Energie in den Kampf um die richtigen Worte – ging es doch immerhin um die Verfassung des Landes. Die Fraktionen ließen ihren Abgeordneten in dieser Gewissensfrage freie Hand.
Zu den Befürwortern gehören die beiden Fraktionschefs Daniel Günther (CDU) und Ralf Stegner (SPD). Patrick Breyer von den Piraten gehört zu den Gegnern der Gottesformel. Wissenschaftler würden eindringlich vor diesen Vorstößen als „rückschrittlich, nicht vertretbar, zu unklar“ warnen, gibt er zu bedenken. Sehr persönlich äußerte sich der FDP-Abgeordnete Heiner Garg, der zu bedenken gab, dass keine Religion, die sich auf einen Gott beruft, ihn als Menschen akzeptiere.
Nach der Entscheidung äußerte sich Ingbert Liebing enttäuscht: „Ich bedauere die Entscheidung, denn der Gottesbezug in der Verfassung ist für mich von großer Bedeutung. Erstens entspricht das unseren Vorstellungen als christliche Union. Zweitens hätte es deutlich gemacht, dass in Schleswig-Holstein christliche Werte weiterhin im Umgang der Menschen im Land prägend sind. Diese Chance wurde vertan.“
„Ich bin traurig, ich bin sehr enttäuscht“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. „Das ist aber keine Niederlage für die, die glauben.“
Rasmus Andresen von den Grünen sieht das anders.
Gottesbezug in der Verfassung wurde knapp abgelehnt.Im Kampf um die Demokratie ist das gut so. Ich hoffe, dass das Ergebnis akzeptiert wird.
— Rasmus Andresen (@RasmusAndresen) 22. Juli 2016
Auch Patrick Breyer von den Piraten freute sich: „Schleswig-Holstein braucht jetzt einen Verfassungsfrieden. Wie in Hessen und Bayern sollte es keine Verfassungsänderungen mehr ohne zustimmenden Volksentscheid geben. Und wir brauchen endlich eine konsequente Trennung von Staat und Kirche auf allen Ebenen, um Diskriminierung zu beenden und Privilegien abzuschaffen.”
Aus Sicht von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hätte der Kompromissantrag die Bindekraft der Verfassung geschwächt. Er sprach von einem faulen Kompromiss. Auch für Kubicki ist der Glaube an Gott Privatsache ohne Platz in der Verfassung.
Die Debatte habe gezeigt, dass die Fraktionen über ihre Grenzen hinaus aufeinander zugehen können, sagte Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben, die den Kompromissantrag unterstützte. Wichtig sei, dass alle Menschen im Rahmen der Grundrechte ihre Religion ausüben können.
Von einer großen Enttäuschung sprach der Evangelische Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard. Die Debatte sei aber ein großer Gewinn gewesen. „Die Volksinitiative hat mit Unterstützung der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinden sehr viel in Bewegung gebracht.“ Auch Erzbischof Stefan Heße bedauerte die Entscheidung. „Ich denke weiterhin, dass die zuletzt abgestimmte Kompromissformulierung die Weite hatte, alle einzubeziehen.“
Für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung hatte eine Volksinitiative im vergangenen Jahr mehr als 42.000 Unterschriften gesammelt und die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durchgesetzt. Jetzt hat die Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“ noch die Möglichkeit, einen Volksbegehren mit 80.000 Unterschriften und damit einen Volksentscheid herbeizuführen. Mitinitiator Peter Harry Carstensen ließ offen, ob die Volksinitiative nun ein Volksbegehren ansteuern wird. Er hatte den Kompromissantrag befürwortet.
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von dpa/shz.deerstellt am 22.Jul.2016 | 08:42 Uhr
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