Abstimmung im Kieler Landtag: Kommt Gott doch in Schleswig-Holsteins Landesverfassung? | shz.de
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Wie fromm ist Schleswig-Holstein? Der Landtag entscheidet einmal mehr, ob sich die Verfassung des Landes auf Gott beziehen soll.
Foto: Arne Dedert
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Kiel | Gibt es die nötigen 46 Ja-Stimmen? Bis zuletzt ringen die Befürworter eines Gottesbezugs in der Präambel der schleswig-holsteinischen Verfassung um Unterstützer. Und unermüdlich machen die Gegner des Gottesbezugs auf die Trennung von Staat und Religion aufmerksam. Die Abgeordneten des Landtags stecken viel Energie in den Kampf um die richtigen Worte.
Am Freitagvormittag bekommt die Glaubensfrage im Landtag noch einmal eine große Bühne. Ihre Hoffnung setzen die Anhänger eines Gottesbezugs auf einen von 29 Abgeordneten unterzeichneten, den Toleranzgedanken hervorhebenden Kompromiss. Doch für eine Verfassungsänderung sind 46 der 69 Abgeordneten nötig. Ein Zustandekommen ist fraglich. Die Fraktionen lassen ihren Abgeordneten in dieser Gewissensfrage freie Hand.
Zu den Befürwortern gehören die beiden Fraktionschefs Daniel Günther (CDU) und Ralf Stegner (SPD). Doch selbst bei den Christdemokraten sind nicht alle 22 Stimmen sicher. Zwei der Abgeordneten tun sich schwer. Mit entscheidend dürfte daher sein, wie viele der 22 SPD-Abgeordneten zustimmen. In den Tagen vor der Abstimmung warb Stegner in Einzelgesprächen um Unterstützung.
Patrick Breyer von den Piraten gehört zu den Gegnern der Gottesformel. Wissenschaftler würden eindringlich vor diesen Vorstößen als „rückschrittlich, nicht vertretbar, zu unklar“ warnen, gibt er zu bedenken.
Von den beiden Anträgen für eine Gottesformel hat der jüngste Kompromissvorschlag noch die größten Chancen. Darin heißt es, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“. Diskussionen gibt es insbesondere über die Formulierung „aus anderen Quellen“.
Zur Abstimmung stehen auch ein weiterer Antrag für einen Gottesbezug und ein Vorstoß mit einer Formulierung, die ohne direkten Gottesbezug auf den Europäischen Verfassungsvertragsentwurf von 2004 zurückgreift. Für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung hatte eine Volksinitiative im vergangenen Jahr mehr als 42.000 Unterschriften gesammelt und die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durchgesetzt.
Doch auch wenn der Gottesbezug einmal mehr scheitern sollte, bedeutet es nicht das Ende der andauernden Debatte. Sollte das Plenum sich nicht auf eine Änderung der Präambel verständigen oder ist diese nicht im Sinne der Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“, kann diese versuchen, einen Volksentscheid herbeizuführen.
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von dpa/shz.deerstellt am 22.Jul.2016 | 08:42 Uhr
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