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Gesetzentwurf zur Gewährleistung des Wahlrechts behinderter Menschen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

In Schleswig-Holstein dürfen Menschen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer mit umfassendem Aufgabenkreis bestellt ist, bislang nicht an Wahlen zum Landtag und an Kommunalwahlen teilnehmen. Auch dürfen nur des Lesens nicht mächtige und körperlich behinderte Menschen Unterstützung bei der Abgabe ihrer Stimme in Anspruch nehmen.
Ich habe ein Gesetz entworfen, das Abhilfe schaffen soll. Eine Betreuung soll Menschen bei der Besorgung der eigenen Angelegenheiten helfen, bedeutet aber keineswegs generell, dass die betreute Person zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen außer Stande wäre. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert behinderten Menschen das Recht zu wählen. Eine Reihe von Staaten der Europäischen Union, wie etwa Großbritannien, Italien, Österreich und Finnland, sehen keinerlei Beschränkungen des Wahlrechts aufgrund von Behinderungen mehr vor.
Der Ausschluss betreuter Personen diskriminiert diese auch ohne Grund gegenüber Personen gleichen Gesundheitszustands, für die wegen einer Vorsorgevollmacht keine Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers notwendig ist. Von einer solchen Zufälligkeit kann das grundlegende Wahlrecht nicht abhängen.
Der Gesetzentwurf kann hier gerne bearbeitet und kommentiert werden.

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