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Gesetz gegen digitale Gewalt: Anonymität im Internet schützt Menschenleben und muss gewahrt bleiben!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei Pressemitteilungen

Gestern hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein Eckpunktepapier vorgelegt, das als Grundlage für ein neues Gesetz zur Bekämpfung von digitaler Gewalt dienen soll. So sollen Nutzer:innen besser vor Anfeindungen und Hass im Netz geschützt werden. In dem Papier sind neben Account-Sperren für Täter:innen auch die leichte Identifizierung von Internetnutzern durch Private geplant.

Der EU-Abgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der schon mehrfach gegen die Bestandsdatenauskunft vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist, lehnt diese Teile des Vorhabens ab:

„Die vorgesehene Privatisierung der Bestandsdatenauskunft ist äußerst gefährlich. Wenn Internet-Zugangsanbieter Internetnutzer:innen anhand ihrer IP-Adresse für private Zwecke ohne jeden Verdacht einer Straftat identifizieren müssen, wird das im Koalitionsvertrag verankerte Recht auf Anonymität zu weit eingeschränkt. Das gefährdet Menschen wie Opfer von Stalking oder Hetzkampagnen, die auf den Schutz der Anonymität im Internet angewiesen sind, und kann leicht gegen die Falschen in Stellung gebracht werden, z.B. zur Verfolgung anonymer Whistleblower, Aufdeckung anonymer Quellen von Journalisten usw. Das vorgesehene Erfordernis einer richterlichen Anordnung ist nur ein Feigenblatt.“

Zu den geplanten Accountsperren als neue Sanktion für rechtswidrige Posts kommentiert Breyer:

„Sanktionen für das Verbreiten illegaler Inhalte sind im Straf- und Zivilrecht geregelt. ‚De-platforming‘ würde eine neue Art von Sanktion einführen, die sich je nach Betroffenem sehr unterschiedlich schwer auswirkt: Das De-Plattforming kann prominente Nutzer:innen, die ihren Lebensunterhalt auf Online-Plattformen verdienen, existenziell bedrohen. In anderen Fällen – gerade bei den im Papier erwähnten anonymen Accounts – wäre die Sanktion völlig wirkungslos, weil ein Nutzer einfach ein anderes Konto erstellen wird. Alles in allem sind die im Straf- und Zivilrecht vorgesehenen Sanktionen viel besser geeignet gegen illegale Inhalte vorzugehen als das ‚De-Platforming‘. Bei Gesetzesverstößen sind verhältnismäßige Sanktionen zu verhängen, statt Personen von digitalen Diensten auszuschließen.“

Andere Teile des Vorschlags wie Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen und erleichterte Zustellunge unterstützt Breyer dagegen.