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Teilerfolg gegen Internetzensur: EuGH schränkt Uploadfilter stark ein

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Heute hat der Europäische Gerichtshof die Uploadfilter-Pflicht in Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie (ehemals Artikel 13) mit den Grundrechten vereinbar erklärt, allerdings unter sehr hohen Auflagen. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, welche die Proteste Hunderttausender gegen Uploadfilter im Jahr 2019 maßgeblich mitgetragen hat, erklärt:

„Das heutige Urteil kommt den Hunderttausenden, die gegen fehleranfällige Zensurmaschinen und für die Meinungsfreiheit im Netz auf die Straße gegangen sind, weit entgegen und ist ein wertvoller Teilerfolg. Die bisherigen Uploadfilter-Verfahren von Konzernen wie Facebook oder Google genügen diesen hohen Anforderungen nicht, deshalb fordere ich ihre Abschaltung. Außerdem muss jetzt die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in anderen EU-Staaten als Deutschland überarbeitet werden, um die legale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Informationen – beispielsweise als Zitat – zu ermöglichen. Und schließlich sollte das heutige Urteil unbedingt noch in den neuen Digital Services Act einfließen, das werde ich heute vorschlagen.“

Zum Schutz der Meinungsfreiheit stellt das heutige Urteil des Europäische Gerichtshofs heute hohe und von den bisherigen unzuverlässigen Filteralgorithmen kaum zu erfüllende Anforderungen an Uploadfilter zur automatisierten Zensur möglicherweise urheberrechtswidriger Veröffentlichungen: Ausgeschlossen werden müssten Technologien, „die legale Inhalte beim Upload filtern und blockieren“ (Abs. 85 des Urteils). „Ein Filtersystem, das möglicherweise nicht ausreichend zwischen illegalen und legalen Inhalten unterscheidet, so dass sein Einsatz dazu führen könnte, dass Kommunikation mit legalen Inhalten blockiert wird, [wäre] mit dem in Artikel 11 der Charta garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit unvereinbar“ (Abs. 86 des Urteils). Die Filterpflicht gelte nicht für Inhalte, deren rechtliche Beurteilung „eine eigenständige Bewertung des Inhalts … erfordern würde“ (Abs. 90 des Urteils).

Breyer weiter: „Schon eine scheinbar ‚unerhebliche‘ Fehlerquote der Zensuralgorithmen von beispielsweise 0,1% führt wegen der großen Zahl von Internetveröffentlichungen zur tausendfachen ungerechtfertigten Zensur wertvoller Informationen und richtet massiven Schaden an. Kein Algorithmus kann etwa zuverlässig feststellen, ob ein Uploader über eine Lizenz an einem Inhalt verfügt oder nicht. Weil vollautomatisierte Uploadfilter die Zuverlässigkeitsanforderungen des heutigen Urteils technisch nicht erfüllen können, war die von der Copyrightlobby durchgedrückte Uploadfilterpflicht ein Riesenfehler der Politik und gehört abgeschafft. Wir Piraten werden den Kampf gegen Zensurmaschinen weiterführen!“

Urteil des EuGH (französisch)