Patrick Breyer zur Vorratsdatenspeicherung: „Welche kleinen Brüder kommen nach?“
Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung ist auch zur Bekämpfung schwerer Straftaten unzulässig, urteilte der der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:
“Das heutige Urteil hämmert in Stein, was Umfragen schon vorher belegt haben: Vorratsdatenspeicherung verhindert freie Kommunikation und stellt ein ständiges Missbrauchsrisiko dar. Der große Bruder einer totalen Vorratsdatenspeicherung, wie sie auch in Deutschland Gesetz ist, ist tot.
Die Frage ist aber: Welche kleinen Brüder kommen nach? Eine IP-Vorratsdatenspeicherung wäre ein Anschlag auf das Recht auf Anonymität im Netz und droht unsere komplette Internetnutzung nachvollziehbar zu machen. Auch die vermeintlich ‘geografisch gezielte’ Vorratsdatenspeicherung droht einen Großteil der Bevölkerung ständig zu erfassen. Die Bundesregierung muss jegliche Spielart der monströsen Vorratsdatenspeicherung stoppen und verhindern, dass die EU-Kommission hinter verschlossenen Türen weiter ihr Comeback plant.”
Weitere Informationen zu den EU-Plänen zur europaweiten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung