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Amtsmissbrauch im Schleswiger Bauamt? PIRATEN fordern Stellungnahme des Innenministeriums

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag Pressemitteilungen (SH)

Auf Antrag der PIRATEN muss das Innenministerium in der morgigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtags zu Vorwürfen von Amtsmissbrauch im Schleswiger Bauamt Stellung beziehen. Sechs Fragen reichten die PIRATEN dazu ein.

Die “Schleswiger Nachrichten” berichten von schweren Vorwürfen gegen einen Mitarbeiter der Schleswiger Bauaufsicht: Er soll seine Dienststellung ausgenutzt haben, um private Bauprojekte seiner Ehefrau zu fördern, namentlich durch Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse und Kontaktdaten. Das Bauamt soll zudem nach einem Nachbarschaftsstreit offiziell gegen eine Nachbarin der Ehefrau vorgegangen sein. Es ist die Rede von einem Missbrauch seiner Vertrauensstellung und zuletzt von “Korruption in der Bauaufsichtsbehörde”.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:

“Die Vorwürfe in Schleswig sind erschütternd und müssen sofort aufgeklärt werden. Sie dürfen weder vom rot-grün-blauen Schleswiger Bürgermeister noch von der rot-grün-blau geleiteten Kommunalaufsicht des Landes vertuscht oder verschleppt werden. Mit aller Kraft muss Filz und Amtsmissbrauch im Eigeninteresse bekämpft werden. Sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft könnte dies werden, wenn förmliche Vewaltungsverfahren in der Bauaufsichtsbehörde im privaten Interesse beeinflusst worden sein sollten.

Wir PIRATEN stehen für Transparenz und Antikorruption. Nur durch schonungslose Aufklärung kann schon der Verdacht und der böse Anschein von Unregelmäßigkeiten verhindert werden.”

Berichtsantrag und Fragen der PIRATEN an die Landesregierung:

für die nächste Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 1. März beantrage ich einen Bericht der Landesregierung über die kommunalaufsichtsrechtliche Bewertung der Vorfälle im Schleswiger Bauamt.

Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Welche Vorfälle oder Vorwürfe bezüglich des Bauamts in Schleswig sind wann an die Kommunalaufsicht herangetragen worden, was ist das Ergebnis ihrer Prüfung und was wurde von ihr wann veranlasst?
  2. Darf ein Mitarbeiter der Bauaufsicht mit dienstlicher E-Mail-Adresse und/oder unter dienstlicher E-Mail-Signatur Schriftverkehr bezüglich privater Bauvorhaben seiner Ehefrau führen?
  3. Darf ein Mitarbeiter der Bauaufsicht in Diensträumen Gespräche über den Verkauf von Grundeigentum seiner Person oder seiner Ehefrau führen?
  4. Dürfen Mitarbeiter der Bauaufsicht zur Durchsetzung vor Vorschriften im Interesse der Ehefrau des Bauaufsichtsleiters oder auf deren Verlangen tätig werden?
  5. Ist der Dienstvorgesetzte verpflichtet gegen die oben genannten Vorgänge einzuschreiten und ist dies erfolgt?
  6. Sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Sachgebiets Bauaufsicht der Stadt Schleswig anhängig?

Schleswiger Nachrichten vom 17.12.2016

Schleswiger Nachrichten vom 25.02.2016

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