Karlsruhe soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen | heise [extern]
In einem guten halben Jahr sollen Kommunikationsanbieter erneut verpflichtet sein, IP-Adressen und andere Vorratsdaten für Zugriffe durch Behörden zu speichern. Solch eine Vorratsdatenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht und 2014 vom Europäischen Gerichtshof als grundrechtswidrig gebrandmarkt worden. Das Bundesjustizministerium erklärte deshalb noch im Januar 2015 auf eine Anfrage von Telepolis, es sei “kaum vorstellbar”, dass sich nach dem Urteil des EuGH eine “anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten” verwirklichen lasse (vgl. Politiker planen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung[1]. Kurz darauf führten Bundesjustizminister Heiko Maas und der Rest des schwarz-roten Bundesregierung die Maßnahme trotzdem wieder ein – wenn auch in etwas veränderter Form.
Ob diese neue Form den Anforderungen des Grundgesetzes standhält, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Dazu haben über 30.000 Bürger eine Verfassungsbeschwerde unterzeichnet, die Vertreter des Vereins Digitalcourage[2], des Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und mehrere Einzelpersonen heute Mittag in Karlsruhe offiziell einreichen werden.
Die Beschwerdeführer argumentieren, “dass Telekommunikation in Deutschland mit Wirksamwerden der Speicherpflicht nicht mehr vertraulich ist”, dass “mit der Erhebung von Standortdaten der Tagesablauf der Mobilfunkbenutzer vollständig zurückverfolgt werden kann” und dass die Internetnutzung mit der Vorratsdatenspeicherung “entgegen den Behauptungen im Gesetzgebungsverfahren […] vollständig ausgeforscht werden kann”, weil technisch bedingt festgehalten wird, “welche Webseiten oder Dienste benutzt wurden”.
Überwachungsgesamtrechnung
Rechtlich stützen sie sich unter anderem auf die Erforderlichkeitsmaßstäbe, die der EuGH bei seiner Verhältnismäßigkeitsprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angelegt hat, und auf eine so genannte Überwachungsgesamtrechnung[3], die die seit der letzten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vor sechs Jahren erfolgte “Zunahme an Datenerhebungsgesetzen mit Überwachungstendenz” sowie “das drastische Wachstum der tatsächlichen Nutzung von Überwachungstechnik” in die Verhältnismäßigkeitsbeurteilung mit einbezieht.
Darüber hinaus machen viele Beschwerdeführer geltend, dass sie als Rechtsanwälte, Ärzte, Geistliche oder Journalisten in besonderer Weise betroffen sind, weil durch die Vorratsdatenspeicherung Pflichten wie Mandatsgeheimnis, Arztgeheimnis und Quellenschutz nur mehr bedingt gewährleistet werden können. Zu den Rechtsanwälten unter den Beschwerdeführern zählen Meinhard Starostik, der 2010 mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die erste Vorratsdatenspeicherung erfolgreich war, Julia Hesse vom FDP-nahen Verein LOAD[4] und Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte.
„Kriminelle wissen die Überwachung zu umgehen, alle anderen werden unter Generalverdacht gestellt”
Gössner, der bei der 2010 erfolgreichen Beschwerde ebenfalls an Bord war, glaubt, dass “auch die restriktivere Neufassung […] gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre” verstößt, weil es “selbst ohne den Inhalt der Kommunikation […] durch die anfallende und gespeicherte Masse von sensiblen Meta- bzw. Verbindungsdaten möglich [ist], Schlüsse auf das Privatleben einer Person zu ziehen, Kontakt- und Bewegungsprofile zu erstellen und Berufsgeheimnisse auszuhebeln”. Trotzdem hätten “gerade die Erfahrungen in Frankreich gezeigt, dass mit der dort exzessiv genutzten Vorratsdaten-Massenspeicherung keines der schweren Attentate verhindert werden konnte”. Beschwerdeführer padeluun[5] von Digitalcourage hat auch eine Erklärung für dieses Versagen: „Kriminelle wissen die Überwachung zu umgehen, alle anderen werden unter Generalverdacht gestellt. Das beschädigt massiv Rechtsstaat und Demokratie.“
Promovierter Jurist, aber kein Rechtsanwalt ist er ehemalige Richter und jetzige schleswig-holsteinische Piratenpartei-Landtagsabgeordnete Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er argumentiert, dass „eine freie Gesellschaft vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation braucht” und dass nur “zielgerichtete Ermittlungen rechtsstaatlich” sind, während eine “wahllose Massenerfassung überwachungsstaatlich“ ist.
Breyers ehemalige Parteifreundin Katharina Nocun vom Whistleblower-Netzwerk bemängelt an der neuen Vorratsdatenspeicherung besonders, dass sie “massiv den Schutz von Hinweisgebern gefährdet, die im öffentlichen Interesse handeln”. Eine Demokratie braucht ihrer Ansicht nach “überwachungsfreie Räume, in denen Whistleblower sich an Anwälte, Beratungsstellen und Journalisten wenden können, um Missstände aufzudecken”.
Ein wirtschaftliches Argument, dass den Eigentumsschutz berührt, steuert Peer Heinlein vom Mailprovider mailbox.org bei: Verbraucher verlieren seinen Worten nach “durch die Überwachung das Vertrauen in deutsche Anbieter”, die dadurch zusammen mit den ihnen aufgebürdeten Kosten für die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Existenz gefährdet sein können, wenn es sich um kleinere Unternehmen handelt.
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