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SPD: Entscheidung des EuGH zu IP-Adressen stärkt den Datenschutz [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Lange war strit­tig, ob so ge­nannte IP-Adressen per­so­nen­be­zo­gene Daten sind und da­mit dem Datenschutzrecht un­ter­lie­gen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die­ser Rechtsunsicherheit nun ein Ende ge­setzt. Die SPD-Bundestagsfraktion be­grüßt, dass der EuGH in sei­nem Urteil ges­tern in der Sache Patrick Breyer ge­gen die Bundesrepublik Deutschland klar­ge­stellt hat, dass auch dy­na­mi­sche IP-Adressen per­so­nen­be­zo­gene Daten sind. Sie un­ter­lie­gen da­mit den eu­ro­päi­schen Datenschutzregeln.
Gerold Reichenbach
Gerold Reichenbach, zu­stän­di­ger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion er­klärt dazu: „Wir be­grü­ßen die Feststellung des EuGH, dass IP-Adressen, die al­len Geräten zu­ge­wie­sen wer­den, die an Netze an­ge­schlos­sen sind, per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sein kön­nen und da­mit dem Datenschutzregeln un­ter­lie­gen. Die Konsequenzen des Urteils müs­sen nun in deut­sches Recht um­ge­setzt wer­den und ha­ben auch Auswirkungen auf die Anwendung der neuen eu­ro­päi­schen Datenschutzgrundverordnung. Bei ei­ner Novellierung des Telemediengesetzes dür­fen die be­rech­tig­ten Interessen nicht ufer­los aus­ge­wei­tet wer­den. Eine Datenspeicherung der IP-Adressen kann nur für die vom Gericht de­fi­nier­ten Zwecke, näm­lich der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Dienste und für den dazu zwin­gend er­for­der­li­chen Zeitraum, er­mög­licht wer­den. Denkbar wäre in Anlehnung an die ent­spre­chende Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes eine Speicherung von höchs­tens sie­ben Tagen.
Der Landtagsabgeordnete für die Piraten Patrick Breyer hatte die Bundesrepublik ver­klagt, weil Webseiten des Bundes dy­na­mi­sche IP-Adressen von Besuchern spei­chern. Der EuGH hat nun in sei­nem Urteil ent­schie­den, dass es nach EU-Recht er­laubt sein kann, dy­na­mi­sche IP-Adressen zu ver­ar­bei­ten, etwa wenn dies im ‚be­rech­tig­ten Interesse‘ der Datenverarbeiter liegt. Hierbei muss eine Interessenabwägung zwi­schen dem Interesse des Betreibers und den Grundrechten des be­trof­fe­nen Internetnutzers statt­fin­den. Ihre Speicherung soll bei­spiels­weise hel­fen, Cyber-Attacken ab­zu­weh­ren und straf­recht­lich zu ver­fol­gen.“