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Eutiner Polizeischule: Entscheidung im Sexismus-Skandal: Polizeischüler muss gehen | shz.de [extern]

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Eutin | Kiel Innenminister Stefan Studt (SPD) hat entschieden: Im Skandal um die sexistischen und rassistischen Äußerungen an der Polizeischule Eutin wird einer der beiden beschuldigten Anwärter entlassen. „Eine weitere Verwendung im Polizeidienst kommt für ihn nach der Bewertung des Innenministeriums nicht in Betracht“, sagte Sprecher Hendrik Peters.
Polizeischülerinnen hatten im Dezember 2014 eine schriftliche Beschwerde an den Chef der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung verfasst. Darin beklagten sie frauen- und fremdenfeindliche Sprüche, außerdem sexuelle Anzüglichkeiten durch drei Mitschüler. Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Piraten, machte den Fall vor drei Monaten öffentlich – weil trotz der schwerwiegenden Vorwürfe kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war. Die Piraten dokumentierten mehrere teils pornografische Bilder, die nach Angaben der Fraktion aus der WhatsApp-Gruppe der Polizeianwärter stammen und dem zuständigen Ausschuss vorgelegen hatten.
Nach Informationen des sh:z handelt es sich um den Polizeischüler, der durch rassistische Äußerungen aufgefallen ist. Piraten-Fraktionschef Breyer, der den Fall öffentlich gemacht hatte, sagte: „Mit der Entlassung steht fest, dass die Aktenvernichtung im letzten Jahr ein gravierender Fall von Führungsversagen war – mit Wissen des Innenministeriums. Das muss Konsequenzen haben, damit so massive Vorwürfe nie wieder unter den Teppich gekehrt werden können.“
Beide Anwärter hatten in Anhörungen die Gelegenheit, ihre charakterliche Eignung für den Polizeidienst unter Beweis zu stellen. Einer soll besonders durch sexistische Äußerungen aufgefallen sein und ist für den Schlag auf den Po einer Kollegin beim Schwimmunterricht verantwortlich. Dessen sexistische Absicht ist mittlerweile umstritten.
Die betroffene Polizeischülerin erklärte, der Klaps habe ihren Rücken treffen sollen, sie habe sich daher nicht sexuell belästigt gefühlt und die Sache unmittelbar mit dem Kollegen ausgeräumt. Der zweite Anwärter soll sich rassistisch geäußert haben. Unter anderem soll der Satz gefallen sein, er habe Lust, mit einer Maschinenpistole „auch mal in eine Moschee reinzustürmen“.
Gegen den Anwärter, der bleiben darf, läuft das Disziplinarverfahren weiter. Bei dem Polizeischüler der entlassen wird, endet es mit dem Abschluss der zweijährigen Ausbildung am Sonntag. Allerdings erhält er im Entlassungsfall keine Ernennungsurkunde und kein Abschlusszeugnis. Somit kann er die Teilnahme an der Polizeiausbildung nur über erbrachte Einzelnachweise belegen. Polizeidienst in einem anderen Bundesland ist somit nicht möglich.
Unterdessen prüft das Innenministerium, ob die drei Beschwerdeführerinnen ihren Dienst als Polizisten antreten dürfen – weil es den Verdacht gibt, dass die von ihnen geschilderten Ereignisse und Äußerungen nicht alle stimmen. „Die im Raum stehenden Vorwürfe werden im Hinblick auf dienstrechtliche Verfahren in der gebotenen Art und Weise geprüft“, so ein Sprecher des Innenministeriums.
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