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Filmzensur an Feiertagen: Piratenpartei stellt Positivliste der FSK ins Netz

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Nach Veröffentlichung der über 700 Filme, die laut FSK nicht an „stillen Feiertagen“ vorgeführt werden dürfen, stellt die Piratenpartei nun zum Vergleich die Liste der von der FSK als „feiertagsfrei“ eingestuften Filme ins Netz. Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme wie Max und Moritz, Komödien wie Ghostbusters und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben. Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft.
Ich fordere die Abschaffung der FSK-Feiertagszensur:

Die FSK-Feiertagsentscheidungen erscheinen widersprüchlich, willkürlich und beliebig. Und das sind nur die Entscheidungen seit 1980. Von den seit 1952 geprüften Kinofilmen sind insgesamt sogar 32% feiertagszensiert worden. Diese Zensururteile gelten unbefristet weiter.
Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Haben wir aus dem Streit um die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen nicht gelernt, dass religiöse Gefühle in einer offenen Gesellschaft keine Zensur rechtfertigen? Warum veröffentlicht die FSK nicht einmal ihre sämtlichen Feiertagsentscheidungen samt Begründung? Warum müssen erst wir PIRATEN die FSK-Gebührenordnung ins Netz stellen? Weshalb gelten jahrzehntealte Zensurentscheidungen bis heute fort? Wie kann es sein, dass Kirchen- und Religionsvertreter quasi in eigener Sache an der Feiertagszensur beteiligt sind? Kann es richtig sein, dass bei Uneinigkeit eines Zweipersonengremiums auf ‚keine Feiertagsfreigabe‘ entschieden wird?
Als PIRAT sage ich: Solange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage durch Filmvorführungs-, Tanz- oder Veranstaltungsverbote zu bevormunden. Die FSK-Feiertagszensur muss weg!

Hintergrund: In Bochum wurde wegen einer Vorführung von „Das Leben des Brian“ am Karfreitag zuletzt ein Bußgeld verhängt.
Die FSK zur Verlässlichkeit ihrer Filmliste und zur Freigabe von Kinofilmen für die gesetzlich geschützten stillen Feiertage
Siehe auch den Artikel Warum “Heidi” an Karfreitag verboten ist von Imre Grimm

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