PIRATEN-Initiative erfolgreich: Managergehälter im Norden werden ab 2016 im Internet veröffentlicht
Die Parlamentsmehrheit im Kieler Landtag hat sich darauf verständigt, dass die Gehälter von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen wie Stadtwerken oder Sparkassen zukünftig zu veröffentlichen sind. Dies ergibt sich aus einem gemeinsamen Änderungsantrag, der am Donnerstag im Finanzausschuss und am Freitag im Landtag beschlossen werden soll. Damit hat eine Initiative der Piratenfraktion aus dem Jahr 2013 Erfolg.
Die Piratenfraktion konnte einige der von ihr geforderten Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf von Finanzministerin Heinold durchsetzen: So erfolgt die Veröffentlichung für alle Manager zentral auffindbar auf der Internetseite des Finanzministeriums. Und zusätzlich zu Gehalts- und Abfindungshöhe werden die Voraussetzungen, unter denen Abfindungen gezahlt werden, sowie das Alter, ab dem eine Pension zugesagt wird, veröffentlicht.
Als Abgeordneter der Piratenpartei begrüße ich die Einigung als “Durchbruch”, kritisiere allerdings, dass Schleswig-Holstein mit seinem Vergütungsoffenlegungsgesetz hinter Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin zurückbleibt:
Nur Transparenz schützt vor abgehobenen und unverhältnismäßigen Gehältern und Boni, die mit der finanziellen Lage des Landes und seiner Bürger nichts mehr zu tun haben. Öffentliche Kontrolle beugt sprunghaft ansteigenden Gehältern von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen vor, die teilweise sogar das Gehalt des Ministerpräsidenten weit übersteigen. Gut, dass dieses Gesetz endlich kommt.
Leider ist die Koalition nicht zur Schließung aller Hintertürchen bereit: Wer Anfang 2016 schon Manager ist, soll von der Veröffentlichung ausgenommen bleiben. Das vereitelt eine Offenlegung teilweise auf Jahre hinaus. Nur einige der 10 Unternehmen, die vom Land dauerhaft subventioniert werden, müssen die aus öffentlichen Mitteln mitfinanzierten Managergehälter offenlegen. Und die von Investitionsbank, Sparkassen- und Giroverband, Provinzial, Versorgungswerken und Kammern gezahlten Gehälter bleiben ganz geheim. Echte Transparenz geht anders. Dennoch ist das Ergebnis unserer Initiative ein Quantensprung gegenüber der bisher völligen Intransparenz. Öffentliche Unternehmen gehören allen Schleswig-Holsteinern, also müssen wir als Eigentümer auch wissen, welche Gehälter wir zahlen.
Die Piratenfraktion wird der (wenngleich unzureichenden) Gesetzesfassung von SPD, Grünen und SSW zustimmen, zumal das Vergütungsoffenlegungsgesetz ja auf unsere Initiative hin ausgearbeitet worden ist.
Anders als die SHZ berichtet ist mit der Gesetzesfassung von SPD, Grünen und SSW keineswegs das bundesweit umfassendste Gesetz zur Vergütungsoffenlegung geplant: Sowohl in NRW (“Transparenzgesetz”) als auch in Berlin (Landeshaushaltsordnung) gibt es vergleichbare Regelungen, die nicht nur ebenfalls kommunale Unternehmen erfassen (so auch in Hamburg als Stadtstaat, siehe auch die bundesweite Transparenzkarte), sondern über das geplante Gesetz in Schleswig-Holstein noch deutlich hinaus gehen:
- Die Vergütungsoffenlegungspflichten gelten in NRW und Berlin auch für bestehende Mitgliedschaften in Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien. Eine Ausnahme für Altverträge wie von Frau Heinold für Schleswig-Holstein geplant gibt es nicht.
- In Berlin schreibt § 65d LHO allen nicht selbstverwalteten Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts eine Offenlegung vor, also auch Kreditinstituten und Versicherern. In Schleswig-Holstein sollen Investitionsbank und Provinzial dagegen ausgenommen bleiben.
- Weder Nordrhein-Westfalen noch Berlin beschränken die Offenlegungspflicht institutioneller Zuwendungsempfänger des Landes auf eine Subventionsquote von über 25% (vgl. jeweils § 65c LHO), wie es in Schleswig-Holstein geplant ist.
Lediglich die in Schleswig-Holstein nun geplante zentrale Veröffentlichung, die wir erfolgreich durchsetzen konnten, gibt es bisher nur in Hamburg.
Um in der Sprache von Finanzministerin Heinold zu sprechen, bringt das jetzt geplante Gesetz wegen der Übergangsregelung erstmal 0% Transparenz, nach einigen Jahren werden es dann vielleicht 60% sein. Nach unserem Änderungsantrag hätten wir sofort 100% Transparenz.
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