kleine Anfrage geplant: Entwicklung der Landesausgaben für die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur (Nachfrage)
Ich möchte der schleswig-holsteinischen Landesregierung folgende Fragen stellen:
Vorbemerkung: Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Infrastruktur, für die das Land ausweislich des Infrastrukturberichts (Drs. 18/2558) überwiegend verantwortlich ist (Verkehrssysteme, Wasserbau, Bildungswesen, Gesundheitswesen, sonstige Landesliegenschaften, Kultur). Unterhaltung bezeichnet Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Sachen (z.B. durch Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung oder Ersatzbau) in Abgrenzung zu Modernisierung, Umbau, Ausbau oder Neubau. Im Fall von Überschneidungen soll auf den Schwerpunkt der Maßnahme abgestellt werden.
1. Wie haben sich die geplanten und die tatsächlichen Ausgaben für die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur im Sinne der Vorbemerkung seit 2005 entwickelt?Für 2014 und 2015 wird um Angabe der im Haushaltsplan angesetzten Ausgaben gebeten.Es wird gebeten, die Ausgaben sowohl in absoluten Zahlen als auch als prozentualer Anteil an den Ausgaben des jeweiligen Landeshaushalts insgesamt darzustellen.
Erforderlichenfalls wird die Frist zur Beantwortung gerne verlängert.
2. Welcher Betrag müsste jährlich in die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur investiert werden, um deren jetzigen Zustand dauerhaft zu erhalten?
3. Welcher Anteil an den für die Gebäudeunterhaltung verwendeten Mitteln ist für Maßnahmen aufgewendet worden, die nicht unmittelbar zur Pflege, Wartung und Reparatur gedient haben, sondern zur Herstellung der Barrierefreiheit, zur Verbesserung des Brandschutzes, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Schadstoffbelastung („funktioneller Umbau“)? Ich bitte um eine jährliche Aufstellung seit 2005, ersatzweise um die Abschätzung des Anteils.
Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.
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