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Piraten wirken – Mehr Transparenz für politische Weisungen an Staatsanwälte [ergänzt]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

Auf eine Initiative der PIRATEN gemeinsam mit der CDU hin[1] hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute das bundesweit wohl erste Gesetz zur Regulierung ministerieller Weisungen an Staatsanwälte in einzelnen Ermittlungsverfahren verabschiedet:[2] Danach muss die Justizministerin dem Landtagspräsidenten künftig Mitteilung geben, wenn sie in einzelnen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren Anweisungen erteilt, “sobald und soweit dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist”.
Der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer begrüßt diese Mitteilungspflicht: “Dies ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Rechts der Politik, in Strafverfahren einzugreifen. Wenn der Landtag und die dort vertretene Opposition von politischen Weisungen informiert werden muss, wird sich die Justizministerin jede Anweisung künftig sehr genau überlegen.
Leider bleibt die Regelung unvollkommen und ungenügend, schon weil eine Einflussnahme in der Praxis nicht über förmliche Anweisungen, sondern über Einzelgespräche und Berichtspflichten (einschließlich sogenannter Absichtsberichte) erfolgt. Bei den Mehrheitsfraktionen SPD, Grüne und SSW war eine bessere Regelung aber trotz Unterstützung durch den Generalstaatsanwalt nicht durchsetzbar. Immerhin hat Justizministerin Spoorendonk auf meine Frage erklärt, bisher keine Anweisungen in Einzelverfahren gegeben zu haben und dies aus heutiger Sicht auch für die Zukunft auszuschließen. Ich habe keinen Grund, dies nicht zu glauben.
Unser Ziel als PIRATEN bleibt dennoch die Abschaffung des politischen Weisungsrechts. Denn schon die Existenz dieser Befugnis verleitet zu vorauseilendem Gehorsam und kann in politisch brisanten Gefahren Anlass für Vermutungen einer Einflussnahme geben, welche das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz schädigen können. Jeder Anschein einer Fremdsteuerung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen muss beseitigt werden. Denn Niemand steht über dem Gesetz. Die Justiz als dritte Gewalt im Staat darf nicht länger von der Regierung als zweite Gewalt verwaltet und beaufsichtigt werden. Es ist mir unverständlich, warum die Koalition aus SPD, Grünen und SSW nicht für eine Abschaffung des politischen Weisungsrechts eintritt.”
Mit mehreren Anfragen sind die PIRATEN der Praxis politischer Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein nachgegangen. In “Einzelfällen” habe sich das Ministerium danach über den Fortgang der Ermittlungen berichten lassen, beispielsweise in medial brisanten Verfahren gegen Prominente. Ob der Staatsanwaltschaft aufgegeben wurde, über beabsichtigte Ermittlungsmaßnahmen schon vorab zu berichten (Absichtsberichte), wurde nicht mitgeteilt.
Ergänzung vom 13.10.2014:
Wir hatten folgende Fassung der Regelung vorgeschlagen, ohne dafür aber bei den Koalitionsfraktionen eine Mehrheit finden zu können:

§ 65 AGGVG (neu)
(1) Beabsichtigt das zuständige Ministerium nach § 147 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes Anordnungen zur Sachbehandlung in einzelnen Ermittlungs- und Strafverfahren zu erteilen, so setzt es unverzüglich den Generalstaatsanwalt und den Landtag hiervon in Kenntnis.
(2) Anordnungen zur Sachbehandlung, Berichtsanordnungen, Prüfbitten und Gesprächswünsche betreffend einzelne Ermittlungs- und Strafverfahren, die von Stellen nach § 147 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgehen, sind in der Hauptakte schriftlich zu dokumentieren.
Begründung:
Zu Absatz 1: Entsprechend einer Anregung des Generalstaatsanwalts ist von beabsichtigten Weisungen auch dieser zu informieren, damit er gegebenenfalls abhelfen und eine externe Weisung überflüssig machen kann. Die Behandlung der Information des Ministeriums nach Absatz 1 an den Landtag regelt dieser. Insbesondere eröffnet die Geheimschutzordnung des Landtags dem Justizministerium die Möglichkeit, die Unterrichtung als Verschlusssache einzustufen, so dass die Vertraulichkeit laufender Ermittlungsverfahren sichergestellt bleibt.
Zu Absatz 2: Entsprechend dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung soll in der Hauptakte jede mögliche Einflussnahme durch weisungsbefugte Personen auf die Bearbeitung einzelner Ermittlungs- und Strafverfahren zu dokumentieren sein.

Heute hat der Schleswig-Holsteinische Richterverband folgende Pressemitteilung versandt:

Kieler Landtag beschränkt Einfluss der Regierung auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Einstimmig hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am vergangenen Freitag eine Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Gerichtsverfassungsgesetz beschlossen. Der neue § 65 AGGVG sieht Einschränkungen des sogenannten politischen Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft vor. Die Neuregelung verpflichtet die Justizministerin, eine der Staatsanwaltschaft erteilte Einzelfallanweisung dem Landtagspräsidenten mitzuteilen, „sobald und soweit dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist“. Außerdem wird die Ministerin verpflichtet, erteilte Anweisungen schriftlich zu dokumentieren.
„Das ist ein Spatz in der Hand“, äußerte heute der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Wilfried Kellermann über die Neuregelung. „Wir bedauern, dass sich der Landtag nicht zu einer weitergehenden Regelung durchringen konnte, die im Ergebnis auf eine Abschaffung des Weisungsrechts hinausläuft. Wenn in unserem Land von dem politischen Weisungsrecht allen Beteuerungen zufolge kein Gebrauch gemacht wird und dies auch nicht beabsichtigt ist, sollte man in diesem Sinne Klartext reden. Ein Klauselwerk, um eine Anzeigepflicht der Ministerin gegenüber dem Landtagspräsidenten zu konstruieren, bringt kaum etwas; die Schlupflöcher springen ins Auge. Es bleibt der schädliche Anschein bestehen, dass strafrechtliche Ermittlungen jederzeit politisch gelenkt werden können. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass Anweisungen der Regierung an die Staatsanwaltschaft zum Vorgehen in einzelnen Fällen generell verboten werden. Nur so kann der Bürger auf eine unabhängige Strafverfolgung ohne Ansehen der Person vertrauen.“

Kommentare

2 Kommentare
  • Jens

    “Leider bleibt die Regelung unvollkommen und ungenügend, schon weil eine Einflussnahme in der Praxis nicht über förmliche Anweisungen, sondern über Einzelgespräche und Berichtspflichten (einschließlich sogenannter Absichtsberichte) erfolgt.”
    In der Tat. Man könnte auch sagen, sie ist komplett sinnlos.

  • Malte Sommerfeld

    Leider konnte auch eine Verpflichtung zur Dokumentation der Weisung in der Hauptakte nicht erreicht werden, was den Betroffenen der Verfahren Kenntnis über diesen Vorgang gebracht hätte. Da es sich bei Weisungen nur um rein fachliche handeln darf, dürfte eine Vertraulichkeit (dt.: Geheimhaltung) der Weisung in keinem Fall erforderlich sein. So bleibt nur der Weg über das IZG bei dem Ministerium, um zu erfahren, ob und wie der eigene Fall dort behandelt wurde.
    Trotzdem ein Schritt nach vorne in einem sich grundsätzlich sehr langsam entwickelndem Bereich.

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