Parlamentarische Anfrage zur anonymen Bezahlung elektronischer Verwaltungsangebote geplant
Ich plane, der Landesregierung folgende Fragen zu stellen:
Anonyme Bezahlung elektronischer Verwaltungsangebote
Elektronische Verwaltungsangebote können nicht mit Bargeld bezahlt werden. Das Telemediengesetz verpflichtet Anbieter jedoch, nach Möglichkeit eine anonyme Bezahlung anzubieten.
Strebt die Landesregierung im Zuge des Angebots elektronischer Verwaltungsangebote (“E-Government”) die Akzeptanz anonymer Zahlungsmittel wie gegen Bargeld erhältlicher Zahlungskarten (z.B. “Paysafecard”, “Ukash”) an?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden?
Der Entwurf der Anfrage kann hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden. Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.
Kommentare
Die Verwaltung könnte vielleicht einen Code ausgeben. Dann zahlt man das Geld anonym bei der Gemeinde oder notfalls Landesbehörden unter Angabe des Codes ein.