Wahl der Landesverfassungsrichter/innen offen und transparent gestalten!
Im nächsten Jahr steht die Neuwahl der Landesverfassungsrichter/innen an. Ich würde gerne eine Initiative zur Öffnung des Wahlverfahrens auf den Weg bringen, um der besonderen Stellung und Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts besser gerecht zu werden. Bereits der Anschein, die Auswahl erfolge nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, muss vermieden werden. Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der Wahlanfechtung, in denen von einem “umgefallenen CDU-Richter” die Rede war, sind geeignet, einen solchen Anschein zu erwecken. Ein transparentes und faires Wahlverfahren stärkt den öffentlichen Rückhalt des Landesverfassungsgerichts, den es gerade in politisch sensiblen Fragen zur Erfüllung seiner für die Zukunft des Landes wichtigen Aufgaben benötigt.
Konkret könnte ich mir vorstellen, § 6 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes wie folgt neu zu fassen:
… Die Wahl erfolgt auf Vorschlag eines Ausschusses, dessen Zusammensetzung und Verfahren der Landtag in seiner Geschäftsordnung regelt. Dem Vorschlag geht eine öffentliche Ausschreibung voraus. Der Ausschuss soll alle oder ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber in öffentlicher Sitzung anhören.
Der Vorschlag orientiert sich am bewährten Verfahren des Richterwahlausschusses. Auch hier ist bei der Besetzung herausgehobener Ämter eine öffentliche Ausschreibung und Anhörung üblich. So wird das Auswahlverfahren für alle Interessentinnen und Interessenten geöffnet, was die Findung der am besten geeigneten Personen fördert.
Rückmeldungen und Ideen sind willkommen.
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