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Etablierte Parlamentsfraktionen arbeiten intransparent und mit Fraktionszwang

Allgemein

Ein Vergleich der Geschäftsordnungen der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und des SSW mit unserer Fraktionssatzung ist aufschlussreich:

  • Intransparente Willensbildung: Nur die Fraktionssitzungen der Piraten sind öffentlich und werden über das Internet übertragen (§ 9), Protokolle werden veröffentlicht. Die etablierten Fraktionen tagen nicht-öffentlich.
  • Mangelnde Einbeziehung anderer: Nur bei den Piraten haben die Mitarbeiter der Fraktion und auch Gäste ein Teilnahme- und Antragsrecht in Fraktionssitzungen (§ 10).
  • Undemokratische Personalentscheidungen: Nur bei den Piraten wird über die Einstellung von Mitarbeitern einstimmig von allen Abgeordneten und dem Fraktionsgeschäftsführer entschieden. Bei den übrigen Fraktionen ist die Fraktionsversammlung damit nicht befasst.
  • Keine jährliche Neuwahl: Nur bei den Piraten wird der Verkrustung und Entstehung von Hierarchien durch jährliche Neuwahl von Vorsitz usw. vorgebeugt. Bei den etablierten Fraktionen wird immerhin nach der Hälfte der Legislaturperiode neu gewählt, was mir bisher nicht bekannt war.
  • Beschneidung der Abgeordnetenrechte: Die etablierten Fraktionen (außer FDP) verbieten es ihren Abgeordneten, eigenständige parlamentarische Initiativen auch gegen den Mehrheitswillen der Fraktion einzubringen. Dies verstößt gegen die Geschäftsordnung des Landtags, die ausdrücklich jedem einzelnen Abgeordneten ein Initiativrecht einräumt.
  • Beschneidung des Rederechts: Die SPD-Fraktion verlangt von ihren Abgeordneten sogar eine Verständigung mit dem parlamentarischen Geschäftsführer, bevor sie sich in Landtagssitzungen zu Wort melden. Dies verstößt gegen das verfassungsmäßige Rederecht der Abgeordneten, welches nicht von einer “Verständigung” mit einem anderen Abgeordneten abhängt.
  • Intransparenz unterschiedlicher Meinungen: Bei den Grünen dürfen unterschiedliche Meinungen zu einer Frage bei der Außendarstellung nur “berücksichtigt” werden, wenn dies ein Drittel der Abgeordneten verlangt. Die Meinung von 30% der Abgeordneten zählt also offenbar nicht.
  • Geheimhaltungspflicht: SSW-Abgeordnete haben sämtliche “fraktionsinterne Vorgänge und Tatsachen” geheimzuhalten.
  • Fraktionszwang: Nur die Abgeordneten der Piraten stimmen frei und nach ihrer Überzeugung ab. Die SSW-Geschäftsordnung legt den von den Etablierten praktizierten Fraktionszwang ausdrücklich fest: “Es wird von jedem Fraktionsmitglied erwartet, dass es sich – außer bei Gewissenstragen – der Fraktionsmeinung anschließt.” Demgegenüber bestimmt die Landesverfassung: “Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk. Bei der Ausübung ihres Amtes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.”

Im Ergebnis bestätigt sich, dass Piratenabgeordnete so offen und demokratisch arbeiten wie keine der etablierten Fraktionen. Mitunter konnte unsere neue Arbeitsweise andere Fraktionen schon positiv beeinflussen: Die CDU hält seit einigen Monaten wie wir eine monatliche Fraktionssitzung an einem wechsenden Ort in Schleswig-Holstein ab. Bei den Grünen und der FDP ist es in seltenen Ausnahmefällen zu einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten in Durchbrechung des Fraktionszwangs gekommen. So können wir Piraten die parlamentarische Kultur in den anderen Fraktionen hoffentlich schrittweise im Sinne von mehr Transparenz und Demokratie beeinflussen. Bis sich die Etablierten verändern, ist es aber noch ein langer Weg, auf dem es den Druck von unserer Seite braucht.

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