Schweiz setzt auf teilweise Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen
Was in Deutschland verweigert wird, ist in der Schweiz gängige Praxis: Die teilweise Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen.
Das Schweizer Bundesgericht entschied 2011, dass eine Teilstrecke von 1 km einer geplanten 380 kV-Leitung aus Gründen des Landschaftsschutzes als Erdkabel zu realisieren sei. Zwar betrügen die Investitionskosten ein Mehrfaches der Investitionskosten für eine Freileitung. Bei der Gesamtkostenrechnungen müssten aber auch die erheblich grösseren Energieverlustkosten der Freileitung mitberücksichtigt werden. Dies führe für eine Betriebsdauer von 80 Jahren zu einer Annäherung der Gesamtkosten von Kabel und Freileitung. Sollten die Energiekosten in den nächsten Jahren stärker ansteigen als die allgemeine Teuerungsrate, könne die Verkabelung sogar wirtschaftlich günstiger sein als die Freileitung.
Hierzulande wird dagegen mit einer Betriebsdauer von 40 Jahren gerechnet, so dass ein Erdkabel doppelt so teuer sei (OVG Schleswig, Urteil vom 01.07.2011 – 1 KS 20/10).
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