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Bürgerrechte weiter stärken – PIRATEN fordern ein Petitionsgesetz für Schleswig-Holstein

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag Pressemitteilungen (SH)

Petitionsrecht ist das Recht eines Bürgers, sich mit Eingaben an den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu wenden. Für den Landtag werden diese Petitionen schon jetzt durch einen besonderen Ausschuss bearbeitet. Ein Gesetz gibt es aber dafür noch nicht. Die PIRATEN-Fraktion haben jetzt zur Regelung des Petitionsrechtes einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dazu der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:

Das Recht, sich an den Landtag zu wenden, ist ein demokratisches Grundrecht. Deswegen ist dieses Recht in Schleswig-Holstein in Artikel 25 der Landesverfassung mit Verfassungsrang ausgestattet. Trotzdem hat der Gesetzgeber es bislang versäumt, die Einzelheiten dazu in einem Gesetz zu regeln. Das ist in den anderen Bundesländern anders: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Berlin, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben bereits Petitionsgesetze und zuletzt hat Bremen ein solches Gesetz beschlossen.

Mit unserem Vorstoß wollen wir Rechtssicherheit schaffen – eine Stärkung des Petitionsrechtes und der Petenten erreichen. Ausdrücklich wird zukünftig jeder Petent – auch öffentlich Bedienstete – vor Nachteilen geschützt.

Wir wollen das Verfahren effektiver gestalten, damit die einzelnen Eingaben schneller bearbeitet werden können. Die Rechte des Petitionsausschusses gegenüber der Landesregierung und den Behörden werden ausgeweitet. Zukünftig muss die Landesregierung berichten, wenn sie einer Bitte des Ausschusses um Abhilfe nicht nachkommt. Neu ist die öffentliche Petition, die nach Bremer Vorbild ausgestaltet ist und die eine öffentliche Diskussion der Eingaben ermöglicht.

Dieses Gesetz ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Demokratie. Dafür kämpfen wir PIRATEN!”

Entwurf eines Petitionsgesetzes

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