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Vorratsdatenspeicherung: Pirat verklagt EU-Kommission

Allgemein

Pressemitteilung vom 02.05.2012:
Patrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission auf Herausgabe von Dokumenten betreffend die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten eingereicht.
Mit der Klage wird Herausgabe der Schriftsätze verlangt, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen Richtlinie verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland von Bedeutung sind.
„Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung jeder unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von 500 Mio. Europäern“, erklärt Breyer seine Klage. „Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher als etwaige Verzugszahlungen wäre. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung jeder Internetverbindung in Deutschland (IP-Vorratsdatenspeicherung) sofort aufzugeben und stattdessen bei der EU-Kommission zu beantragen, wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie befreit zu werden.“
Mit seiner Klage forderte Breyer ursprünglich auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen Dienstes der EU-Kommission, wonach es rechtlich unzulässig sei, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten und ein Wahlrecht jedes EU-Mitgliedsstaats einzuführen. Die EU-Kommission hat diesen Vermerk nunmehr freiwillig herausgegeben. Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als „hanebüchen“. Es gehe nicht darum, die Anwendung einer EU-Richtlinie freizustellen, sondern die Richtlinie solle sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu harmonisieren, wo sie existierten – wenn eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung nicht europaweit gänzlich verboten werde.

Kommentare

7 Kommentare
  • miriam1998

    nun, das ist doch mal was.

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